Bericht des Betreibungsamtes
Eggenwil veröffentlicht die Jahresstatistik des Betreibungsamtes. Die Betreibungsbegehren nahmen 2025 im Vergleich zu 2024 stark zu.
Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale ...
Bericht des Betreibungsamtes
Eggenwil veröffentlicht die Jahresstatistik des Betreibungsamtes. Die Betreibungsbegehren nahmen 2025 im Vergleich zu 2024 stark zu.
Seit Anfang März 2022 wird das Betreibungsamt Eggenwil durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt in Rudolfstetten geführt. Im vergangenen Jahr erhöhte sich mit 198 die Gesamtzahl der gegen in Eggenwil wohnhafte Schuldnerinnen und Schuldner erhobenen Betreibungs-, Fortsetzungs- und Verwertungsbegehren im Vergleich zum Vorjahr (168). Auch die eingegangenen Betreibungsbegehren lagen mit 181 über dem Vorjahresniveau (150). Davon wurden 12 (11) Begehren zurückgewiesen.
Auf fast 160 000 Franken betrieben
Die Gemeinde Eggenwil selbst musste letztes Jahr alleine beim Regionalen Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt 22 (24) Betreibungsbegehren mit einer betriebenen Gesamtsumme von 159 298 Franken (128 159 Franken) einleiten. Total überwies das Betreibungsamt im vergangenen Jahr der Abteilung Finanzen 98 655 Franken (77 140 Franken). Infolge fruchtloser Pfändung oder nach Ablauf des Lohnpfändungsjahrs wurden der Gemeinde 2 (2) Verlustscheine im Gesamtwert von 1617 Franken (4578 Franken) ausgestellt.
Nach wie vor betreffen die meisten Zahlungsbefehle offene Krankenkassenprämien, Steuerforderungen, Mehrwertsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. So beläuft sich etwa die Gesamtsumme der durch das Regionale Betreibungsamt Mutschellen-Kelleramt seit März 2022 zugunsten der Gemeinde Eggenwil eingetriebenen Steuergelder auf 288 570 Franken.
Einträge bleiben fünf Jahre lang
Für die bei der Gemeinde in Verzug stehenden Beträge bestehen in den allermeisten Fällen Ratenzahlungsvereinbarungen, nachdem sich Schuldner rechtzeitig gemeldet haben. Bleiben in vergleichsweise seltenen Fällen Zahlungen dennoch aus, werden die Steuer- oder Gebührenforderungen nach mehrfach erfolglosen Mahnungen konsequent betrieben.
Einträge im Betreibungsregister bleiben gesetzlich fünf Jahre bestehen. In den letzten Jahren erreichten die Gemeindebehörde zunehmend Gesuche um vorzeitige Löschungen. Solche Begehren zur Löschung einer zu Recht erfolgten Betreibung werden in der Regel abgewiesen, auch dann, wenn die Forderung nach Erhalt des Zahlungsbefehls beglichen worden ist. Aus Sicht des Eggenwiler Gemeinderates hat der Gesetzgeber bewusst vorgesehen, dass Betreibungen in den Registern festzuhalten sind. Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs kann jede Person über sich selbst oder – wenn ein Interesse glaubhaft gemacht wird – über eine andere Person beim Betreibungsamt Einsicht in das Betreibungsregister verlangen oder sich Auszüge daraus geben lassen. Dieses öffentliche Register soll Dritten als Informationsquelle zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person dienen, beispielsweise vor Abschluss eines Mietverhältnisses. Würden erledigte Betreibungen regelmässig vorzeitig wieder gelöscht, würde Dritten gegenüber ein falsches Bild vermittelt und damit letztlich Sinn und Zweck des Betreibungsregisters unterlaufen. --gk