Medikamentenabgabe zulassen
23.12.2025 Muri, Parteien, PolitikInterpellation von Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri
Das Gesundheitsgesetz solle durch den Regierungsrat so angepasst werden, dass es Ärztinnen und Ärzten der Grundversorgung erlaubt ist, Medikamente abzugeben. Dies fordert die Interpellation von Hans-Peter ...
Interpellation von Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri
Das Gesundheitsgesetz solle durch den Regierungsrat so angepasst werden, dass es Ärztinnen und Ärzten der Grundversorgung erlaubt ist, Medikamente abzugeben. Dies fordert die Interpellation von Hans-Peter Budmiger und damit soll das bestehende Selbstdispensationsverbot aufgehoben werden.
Zurzeit haben Patientinnen und Patienten im Kanton Aargau keine freie Wahl, ob sie ihre benötigten Medikamente direkt bei ihrem behandelnden Arzt, ihrer behandelnden Ärztin oder in einer Apotheke beziehen wollen. Sie werden stattdessen von Gesetzes wegen genötigt, immer eine Apotheke aufzusuchen, selbst wenn sie nach erfolgter ärztlicher Konsultation diesen Umweg nicht in Kauf nehmen möchten.
Ausnahmen gelten bei Notfällen oder wenn sich die nächste Apotheke sehr weit entfernt befindet. Die Zuständigkeit für diese Regelung liegt gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) und Bundesgerichtsurteil bei den Kantonen.
Gravierende Folgen sichtbar
Zwar hätten 2013 der Grosse Rat und das Aargauer Stimmvolk eine Volksinitiative zur Einführung der Selbstdispensation abgelehnt, heisst es weiter. Seither hätten sich die Rahmenbedingungen stark verändert. Während alle Nachbarkantone die SD in der Grundversorgung kennen, bleibe der Aargau aber weiterhin ein Sonderfall. Der Aargau schliesse sich dadurch faktisch selber vom Wettbewerb aus, denn vor allem diejenigen Ärztinnen und Ärzte, welche am dringendsten gebraucht würden, erfahren so einen massiven finanziellen Nachteil und entscheiden sich aus diesem Grund für einen anderen Kanton und gegen eine Tätigkeit im Kanton Aargau, so die Argumente der Interpellanten.
Dies habe gravierende Folgen: Die Hausärztedichte im Kanton Aargau lag 2021 unter 0,57 pro 1000 Einwohner, im Freiamt und weiteren Versorgungsräumen sogar bei weniger als 0,4. Die OECD empfehle mindestens 1,0 pro 1000 Einwohner. Weiter weisen sie auf das Beispiel der Gemeinde Jonen hin, welches jüngst durch die Medien aufzeigte, dass Hausärzte den Kanton verlassen oder planen, dies zu tun, weil die Bedingungen unattraktiv seien. Sie weisen auch darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte, welche eine neue Praxis eröffnen wollen, sich von Anfang an für einen anderen Kanton entscheiden. «Dies gefährdet in der Summe die ärztliche Grundversorgung und die Versorgungssicherheit ganzer Regionen», so die Meinung.
Finanzielle Anreize, wo keine nötig wären
Weiter weist der Gemeindepräsident darauf hin, dass Gemeinden versuchen, mit finanziellen Anreizen wie vergünstigten Praxisräumen die ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten. Das sei jedoch problematisch: Es verschärfe den Wettbewerb unter den Gemeinden, führe zu höheren Gesamtkosten und binde Steuergelder an einem Ort, an dem sie gar nicht vorgesehen wären.
Das dichte Apothekennetz im Kanton Aargau sei wertvoll und wichtig für eine gute Gesundheitsversorgung. Doch eine Apotheke könne keinen Hausarzt ersetzen – sie sei eine Ergänzung, keine Alternative. Für eine funktionierende Grundversorgung braucht es beides, so der Grossrat der GLP.
Wahlfreiheit für Patienten
Die ärztliche Medikamentenabgabe ermögliche Wahlfreiheit für die Patientinnen und Patienten und beseitige einen klaren Standortnachteil des Kantons Aargau, sagt Budmiger. Es sei deshalb richtig und notwendig, weit über zehn Jahre nach dem Volksentscheid die Situation neu zu beurteilen und klüger zu entscheiden. «Die Sicherung der ärztlichen Grundversorgung hat heute eine andere Dringlichkeit und verdient eine zeitgemässe Lösung», so Budmiger.
Allein mit der SD durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung löse man nicht alle Fragen – aber man behebe zumindest einen klaren Nachteil für den Kanton, der mit noch so viel finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand beziehungsweise durch die Steuerzahlenden nicht aufgewogen werden könne. Es gehe um die Sicherung einer zweckmässigen ärztlichen Grundversorgung zugunsten der Bevölkerung. Für Budmiger ist dies ein wichtiger Puzzlestein, damit auch in Zukunft ein Kinderarzt oder Hausarzt gefunden werden könne. --vaw

