Gestützt auf das Jagdgesetz und die Jagdverordnung des Kantons Aargau macht der Gemeinderat Dottikon alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass ab dem 1. April und bis zum 31. Juli alle Hunde im Wald sowie am Waldrand an der Leine zu führen sind.
Weiter ist es, gestützt auf  ...
Gestützt auf das Jagdgesetz und die Jagdverordnung des Kantons Aargau macht der Gemeinderat Dottikon alle Hundehalter darauf aufmerksam, dass ab dem 1. April und bis zum 31. Juli alle Hunde im Wald sowie am Waldrand an der Leine zu führen sind.
Weiter ist es, gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Dottikon, verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Auch auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen gilt die Leinenpflicht. --gk