Kernanliegen wird erfüllt
28.02.2025 WohlenGemeinderat zur Motion der FDP betreffend Kostenneutralität bei neuen Stellen
Werden neue Stellen geschaffen, so soll das mit Kostenneutralität realisiert werden. Das verlangt die FDP. Der Gemeinderat warnt davor. Denn eine klare Prüfung erfolgt bereits mit ...
Gemeinderat zur Motion der FDP betreffend Kostenneutralität bei neuen Stellen
Werden neue Stellen geschaffen, so soll das mit Kostenneutralität realisiert werden. Das verlangt die FDP. Der Gemeinderat warnt davor. Denn eine klare Prüfung erfolgt bereits mit der Budgetierung. Und die Umsetzung des Vorstosses ist problematisch.
Daniel Marti
Neue Stellen auf der Gemeindeverwaltung kosten. Und diese Kosten möchten die FDP-Fraktion an anderen Stellen zu 50 Prozent einsparen. Das nennt sich dann Kostenneutralität. Klingt verlockend und interessant. Aber die Umsetzung wäre dann eine andere Sache. Der Gemeinderat ist jedenfalls gegen eine Überweisung der Motion.
Der offizielle Antrag: «Der Gemeinderat wird verpflichtet, bei Anträgen für zusätzliche Stellen oder Pensen stets aufzuzeigen, wie die zusätzlichen Kosten durch Massnahmen an anderen Stellen beziehungsweise Aufgaben zu mindestens 50 Prozent kompensiert werden können.» Das könne durch Minderausgaben und/oder durch Mehreinnahmen geschehen.
Aufgaben können nicht verweigert werden
Der Gemeinderat habe die Einführung eines Mechanismus, der zusätzliche Stellenpensen an anderer Stelle zu 50 Prozent kompensieren soll, geprüft. Er kommt jedoch aus verschiedenen Gründen zum Schluss, dass die Motion nicht überwiesen werden sollte.
«Der Gemeinderat zeigt im Finanzplan frühzeitig und transparent auf, welche finanziellen Konsequenzen die Bewilligung der Realisierung der geplanten Investitionsprojekte oder wie im vorliegenden Fall die Stellenentwicklungen zur Folge haben», hält der Gemeinderat weiter fest. Zudem sei bei den notwendigen Stellen das Argument der Finanzierung «im politischen Entscheidungsprozess oft nicht prioritär».
Denn zahlreiche Aufgaben, welche die Gemeinde wegen übergeordnetem Recht ausführen müsse, «verlangen von der Gemeinde finanzielle und personelle Ressourcen». Die Gemeinde sei nicht autonom, «sich diesen Aufgaben zu verweigern oder eine andere Aufgabe nicht mehr zu erfüllen». Der Gemeinderat verweist weiter auf die Grundsätze der Haushaltführung. Bereits bei der Erarbeitung der Budgetvorlage werden sämtliche Ausgaben geprüft. Gleiches gilt für Stellenanträge. «Kompensationen, wenn sie denn überhaupt möglich wären, sind bereits im Rahmen des Budgetprozesses erfolgt. Dieselben Kosten können nicht zweimal eingespart werden.»
Weiter liegt es in der Verantwortung des Einwohnerrats, während der Budgetdebatte weitere Anträge zu stellen oder die Streichung von Ausgaben zu beantragen.
Sechs Indikatoren entscheidend
Der Gemeinderat schreibt weiter: «Ein durch den Einwohnerrat festgelegter Mechanismus, dass Stellen- oder Pensenentwicklungen an anderer Position zu 50 Prozent direkt zu kompensieren sind, würde dazu führen, dass sachfremde Bereiche für die Kompensation herangezogen werden müssten.» Die Regierung verweist zudem auf die Praxis, die seit dem Jahr 2018 angewandt wird. In der Finanzplanung wird aufgezeigt, wie sich der Stellenplan in den kommenden zehn Jahren mutmasslich entwickeln werde.
Für die Beurteilung der Notwendigkeit zusätzlicher Stellenbegehren gelangen laut Gemeinderat die sechs folgenden Indikatoren zur Anwendung: Quantität (Geschäftslast), Qualität (Komplexität der Vollzugsaufgaben), Gesellschaftliche Entwicklungen, rechtliche Entwicklungen, technologische Veränderungen der Prozesse, organisationale Bedingungen. «Diese systematische Betrachtung stellt sicher, dass nur zwingend nötige oder durch politische Entscheide geforderte Stellen beantragt werden», hält der Gemeinderat in seiner Haltung fest. Der Gemeinderat ist klar der Meinung, dass eine zusätzliche Regelung nicht nötig ist. «Dem Parlament stehen bei der Beratung der Stellenanträge und des Budgets alle Möglichkeiten offen, Änderungsanträge zu stellen. Und der vorgeschlagene Mechanismus führt zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung des Rechtsprinzips der Einheit der Materie», bilanziert der Gemeinderat, der das Anliegen der Motionäre nachvollziehen kann. Dem Kernanliegen der Motionäre werde aber bereits entsprochen. «Um dem Anliegen der Motion noch mehr nachzukommen, sieht der Gemeinderat vor, bei zukünftigen Stellenanträgen die bereits erfolgten Optimierungs- und Kompensationsmassnahmen vertiefter als bisher aufzuzeigen.»