Kanton stellt sich quer
06.02.2026 Kanton, Region Wohlen, SchuleDer ehemalige Forstwerkhof kann nicht für schulische Zwecke genutzt werden
Der Forstbetrieb hat schon lange keinen Bedarf mehr für den ehemaligen Werkhof an der Bremgarterstrasse. Die Schule hätte das Gebäude gerne als Aussenschulzimmer genutzt. Der ...
Der ehemalige Forstwerkhof kann nicht für schulische Zwecke genutzt werden
Der Forstbetrieb hat schon lange keinen Bedarf mehr für den ehemaligen Werkhof an der Bremgarterstrasse. Die Schule hätte das Gebäude gerne als Aussenschulzimmer genutzt. Der Gemeinderat wäre grundsätzlich dafür. Vom Kanton aber kommt ein klares Nein.
Chregi Hansen
Im Januar 2023 reichte Einwohnerrat Ruedi Donat im Namen der Mitte-Fraktion ein Postulat ein mit der Idee, den ehemaligen Forstwerkhof an der Bremgarterstrasse als Aussenstelle der Schule zu nutzen. In einer solchen Waldschule könnte Kindern der Bezug zur Natur und die ökologischen Zusammenhänge direkt vor Ort aufgezeigt werden. Zudem bekäme der mehrheitlich leer stehende Werkhof so wieder eine sinnvolle Nutzung.
Keine Möglichkeit zur Umzonung
Der Vorschlag stiess auf viel Interesse. Auch bei der Schule selbst. Die Schulleitungskonferenz sah in einem Aussenschulzimmer in Waldnähe durchaus einen «pädagogischen Mehrwert und Möglichkeiten, dass Kinder und Jugendliche in direkten Kontakt mit der Natur treten und die Schönheit und Vielfalt ihrer unmittelbaren Umgebung erleben können». Zudem könnten ein solches Aussenschulzimmer und die damit verbundenen Aktivitäten im Wald körperliche Bewegung fördern. Die dort durchgeführten Lektionen würden die Sinne schärfen und das soziale Miteinander fördern. Und das Bewusstsein für Anliegen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit. Auch der Gemeinderat war bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Dies auch aus dem Grund, dass es für den ehemaligen Werkhof aktuell keine andere sinnvolle Nutzung gibt. Die Mehrheit des Parlaments stimmte der Überweisung gegen die Stimmen der SVP und der FDP zu. Doch schon damals warnte der Gemeinderat, dass die planerischen Randbedingungen heikel sind. Das Gebäude, welches sich im Besitz der Ortsbürger befindet, liegt in der Landwirtschaftszone.
Die Nutzungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Man wolle darum bei der Revision der Kulturlandplanung abklären, ob eine Umzonung, beispielsweise die Schaffung einer Spezialzone, möglich sei. Gemäss Rückfrage beim Kanton wurde die Gemeinde aufgefordert, ein Anfragegesuch mit konkreten Projektideen zu stellen. Aus diesem Grund wurden Nutzungsabklärung und -konzeption vorgenommen. Daraus ergab sich, dass es aus Sicht der Schule Wohlen denkbar ist, den ehemaligen Forstwerkhof als Aussenschulzimmer, das allen Wohler Schulklassen zur Verfügung steht, zu nutzen. Parallel wurden Abklärungen mit verschiedenen anderen Nutzergruppen getroffen, so auch mit dem Natur- und Vogelschutzverein und der Jagdgesellschaft Wohlen. Letztlich wurde vorgeschlagen, den Forstwerkhof in einen «Info-/Erfahrungs- und Lernort im Wald» umzuwandeln. eine dauerhafte, durchgehende Nutzung, zum Beispiel im Sinne eines Waldschulzimmers oder Waldkindergartens, war nicht vorgesehen. Nun ist klar: Aus der Idee wird nichts werden. Denn der Kanton zeigt sich in dieser Frage stur. Er schiebt einer Umnutzung klar den Riegel vor. Mehr noch: Er sieht auch keine Möglichkeit, die Parzelle umzuzonen, wie es der Gemeinderat vorgeschlagen hatte.
Für die gewünschte Zweckänderung des ehemaligen Forstwerkhofs wird es gemäss Antwort auch auf dem planerischen Weg keine Lösungsmöglichkeit geben. Für die gewünschte Nutzung kann keine neue Spezialzone festgelegt werden. Und: Es wird seitens Kreisplaner auch keine andere Zonierungsmöglichkeit gesehen, welche konform mit dem Raumplanungsgesetz wäre.
Der Gemeinderat bedauert in seiner Antwort zum Postulat, dass vonseiten des Kantons keine Bereitschaft besteht, hier eine sinnvolle Nutzung zu ermöglichen. «Im Sinne einer zweckmässigen und nachhaltigen Flächennutzung sollte der Werkhof auch aus Sicht des Gemeinderates zukünftig besser genutzt werden können. Aktuell muss sich eine solche Nutzung auf die heutige Zonierung und die Nutzungsvorschriften beschränken», heisst es in der Antwort weiter. Der Forstwerkhof wird also auch in Zukunft vorwiegend leer stehen und für die Ortsbürger nur Kosten, aber kaum Einnahmen nach sich ziehen. Der Gemeinderat will mit dem zuständigen Departement weiter im Gespräch bleiben, um eine Optimierung anzustreben.

