Jetzt erfolgt die Umsetzung
07.10.2025 Niederwil, Region Unterfreiamt, SchuleMassnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit
Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit möchte der Gemeinderat Niederwil verschiedene Massnahmen im Bereich «Schulareal» umsetzen.
Das Thema ist nicht neu. Niederwil hat sich 2023 ...
Massnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit
Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit möchte der Gemeinderat Niederwil verschiedene Massnahmen im Bereich «Schulareal» umsetzen.
Das Thema ist nicht neu. Niederwil hat sich 2023 für ein Schulwegaudit des TCS beworben und wurde ausgewählt. Die Analyse fand im Juni 2023 statt, der technische Bericht dazu wurde der Gemeinde ein Jahr später vorgestellt. Resultat: Das Audit ergab keine unfallträchtigen Situationen mit hohem Gefahrenpotenzial, welche Sofortmassnahmen und ein rasches Eingreifen erfordern würden. Es resultierte aber ein Massnahmenkatalog mit Empfehlungen, mit denen die Schulwegsicherheit verbessert werden kann.
Der Gemeinderat hat diese Schwachstellen und Massnahmenvorschläge unter Beizug eines Fachplaners geprüft, beurteilt sowie priorisiert. Und die Ergebnisse im August an einem Infoabend vorgestellt. Nun geht es um die konkrete Umsetzung. Dabei sind folgende Massnahmen geplant. So soll der Bereich zwischen Schule und Dorfplatz zur Begegnungszone werden. In der Schulumgebung soll in Zukunft Tempo 30 gelten. Weiter geplant sind ein generelles Parkverbot auf der Rütistrasse sowie ein verkehrsfreier Schulweg, wobei die Zufahrt zu den Liegenschaften und zum Pfarreilokal weiterhin möglich ist. Hingegen ist die Fahrt zur Kirche und zur Schule nicht mehr erlaubt.
Der untere Teil der Rütistrasse soll als neue Begegnungszone mit Tempo 20 km/h gestaltet werden. Der obere Teil wird zur Tempo-30-Zone, was auch für die Nesselnbacherstrasse im Dorfbereich gilt. Mit Geländern soll der Verkehr von und zu den Parkplätzen beim Feuerwehrgebäude Richtung Althauweg unterbunden und via Riedmattweg in die Nesselnbacherstrasse geführt werden.
Verkehrsbeschränkungen verfügt
Während für alle baulichen Massnahmen in Kürze ein Baugesuch aufgelegt wird, hat der Gemeinderat jetzt die notwendigen Signalisationen publiziert. Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr werden dabei folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt: Im Gebiet der Nesselnbacherstrasse wird auf folgenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: Nesselnbacherstrasse ab Gnadenthalerstrasse/Hauptstrasse bei Parzelle 172, von Nesselnbach her bei Parzelle 1342. Schänisweg ab Kulturland bei Parzelle 155, ab Althauweg bei Parzelle 1273. Riedmattweg (ohne Signalisation, innerhalb der Zone).
Im Gebiet der Rütistrasse wird auf folgenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: Rütistrasse ab Hägglingerstrasse bei Parzelle 297, bei Parzelle 269. Im Isenbühl (ohne Signalisation, innerhalb der Zone). Im Gebiet der Schule wird auf folgenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: Althauweg ab Schänisweg bei Parzelle 1222. Rütistrasse bei Parzelle 643, ab Hauptstrasse bei Parzellen 295 und 288. Schulweg, Isenbühlweg, Haldenweg (ohne Signalisation, innerhalb der Zone). Auf der Parzelle 160 wird das Abstellen von Fahrzeugen erlaubt: Vom Riedmattweg bei Parzelle 840. Entlang der Rütistrasse wird ein Parkverbot festgesetzt und als Strecke signalisiert, in Fahrtrichtung Osten bei Parzelle 297, in Fahrtrichtung Westen bei Parzelle 269. Entlang der Rütistrasse wird zudem ein Parkverbot festgesetzt und als Strecke signalisiert in Fahrtrichtung Osten bei Parzelle 838 und in Fahrtrichtung Westen bei Parzelle 849.
Einsprachen bis 4. November möglich
Auf dem Schulweg wird der Verkehr wie folgt eingeschränkt: Ab Hauptstrasse bei Parzelle 1086: «Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» mit Zusatztext «Zufahrt zu Liegenschaften 2a, 3 und Pfarreilokal gestattet. Keine Zufahrt zu Kirche und Schule». Bei der Ausfahrt «Postparkplatz» in die Rütistrasse wird das Stop-Signal aufgehoben.
Der gesamte Signalisationsplan kann bei der Gemeindeverwaltung zu den regulären Öffnungszeiten und auch online unter www.niederwil.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind bis 4. November beim Gemeinderat Niederwil einzureichen. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. --chh