Gewässerraum doppelt schützen
10.02.2026 WohlenSchöner Wohlen: Petition «Bünz zubetonieren?» – Frist verlängert bis Ende Februar
Der grosse Ansturm bei den Unterschriften blieb zwar aus, aber die Petition «Bünz zubetonieren?» erntete trotzdem ein positives Echo. Der ...
Schöner Wohlen: Petition «Bünz zubetonieren?» – Frist verlängert bis Ende Februar
Der grosse Ansturm bei den Unterschriften blieb zwar aus, aber die Petition «Bünz zubetonieren?» erntete trotzdem ein positives Echo. Der Nebeneffekt ist wesentlich: Die Argumente dienen im Kampf gegen die Baubewilligung für die Stach AG. Hier geht der Widerstand in die nächste Etappe.
Daniel Marti
Der Verein Schöner Wohlen lancierte Anfang Jahr eine Petition zum Schutz der Bünz im Dorfzentrum von Wohlen. «Der Hintergrund war die missbräuchliche Anwendung der nationalen Gewässerschutzverordnung in der aktuellen BNO-Teilrevision durch den Gemeinderat – insbesondere die dadurch legitimierte Vergabe von Baubewilligungen», schreibt der Verein in einer Medienmitteilung zum Stand der Dinge. Das konkrete Anliegen der Petition lautet: «Gewässerraum auf dem ganzen Gemeindegebiet von Wohlen gleich breit festlegen, 25 Meter.» Die Petition war ursprünglich auf Ende Januar terminiert worden.
Keine Opposition bekannt
«Die Petition hat ein sehr positives Echo ausgelöst. Negative Rückmeldungen gab es keine», erklärt Vereinspräsident Philipp Simka auf Anfrage. Die Petition wurde ausschliesslich als Online-Petition durchgeführt – es wurden keine Strassenaktionen veranstaltet. Dadurch konnten die Teilnehmer sich auch Zeit nehmen, Kommentare zu schreiben, «die zahlreich und äusserst wohlwollend waren».
Alle politischen Parteien in Wohlen wurden aktiv informiert und eingeladen, die Thematik zu diskutieren und sich zu positionieren. «Auch hier hat sich niemand zur Opposition bekannt», so Simka. Die SVP antwortete sachlich neutral, Grüne und SP antworteten deutlich positiv zum Thema und lancierten eine eigene Pressemitteilung. Die Mitte hat sich ebenfalls deutlich positiv geäussert und ihre Mitglieder zum Ausfüllen der Petition ermutigt. Die GLP hat sich inhaltlich nicht geäussert, während die FDP gar nicht geantwortet habe.
Aktuell haben sich 208 Personen eingetragen. «Von den Petitionären wurden insgesamt 4980 Franken für eventuelle Rechtsstreitigkeiten in Aussicht gestellt», hält Simka fest.
Schwacher Rücklauf – mehr Eigendynamik erwartet
Die überwiegende Zustimmung zum Thema freut den Verein. Der Rücklauf müsse jedoch «als mager bezeichnet werden. Der Vorstand von Schöner Wohlen ist etwas konsterniert über die mangelnde Partizipation, obwohl die administrativen Hürden zum Ausfüllen der Petition im Zeitalter der allgegenwärtigen Handysucht kaum kleiner sein könnten», heisst es in der Mitteilung.
Hat sich der Verein denn ein Ziel gesetzt betreffend Anzahl Unterschriften? «Nein», antwortet Präsident Simka, «wir haben uns kein Ziel gesetzt, da es unnötig ist und uns nur in Stress versetzt. Wir tun sowieso alles, was wir können beziehungsweise mit den Ressourcen, die wir zur Verfügung haben.» Ein guter Richtwert wären laut Simka fünf Prozent der Stimmberechtigten, «die man für eine Initiative braucht». Das wären dann rund 400 Unterschriften. Das sei ein unrealistisches Ziel, betont er. «Aber wir haben schon deutlich mehr Eigendynamik erwartet.»
Darum nimmt der Verein Schöner Wohlen noch einen weiteren Anlauf. «Entsprechend werden wir nochmals während einiger Tage die Leute ermutigen, ihrer Zustimmung auch Taten folgen zu lassen und sich in der Petition einzutragen», so Simka. Deshalb wird die Frist der Petition bis Ende Februar verlängert.
Die Übergabe der gesammelten Unterschriften an den Gemeinderat ist für Donnerstag, 26. Februar, 10 Uhr, geplant.
Der Bünz unbedingt mehr Sorge tragen
Trotz der dürftigen Anzahl Unterschriften hat die Petition «ein wichtiges Thema aufgegriffen. Konkret ist sie eine eindeutige Ergänzung der Petition der Grünen Wohlen aus dem Jahre 2021, die sich für die Renaturierung der Bünz im Gemeindegebiet ausgesprochen haben.» Damals kamen deutlich mehr Unterschriften zusammen, etwa 500 an der Zahl.
Daraus folgert Philipp Simka: «Beide Petitionen zusammen geben dem Gemeinderat den eindeutigen Auftrag, der Bünz mehr Sorge zu tragen. Beide geben uns als Verein auch einen starken Rückhalt in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren gegen die BNO-Teilrevision.»
Solides Argument bei Beschwer de gegen Baubewilligung Stach
Und beide Petitionen haben noch einen weiteren sehr wesentlichen Effekt: Sie sind «ein solides Argument für die aktuell laufende Beschwerdeführung gegen die Baubewilligung Stach», heisst es in der Mittelung des Vereins (siehe Artikel unten). Schöner Wohlen argumentiert weiter: «Neben vielen anderen Widersprüchlichkeiten darf eine Ausnahmebewilligung für den Gewässerraum nämlich nur dann erteilt werden, wenn laut Gewässerschutzverordnung keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.» Mit der Petition und dem Widerstand gegen das Stach-Projekt will Schöner Wohlen den Gewässerraum gleich doppelt schützen.
Der Kampf geht in die nächste Runde
Beschwerde gegen Baubewilligung für die Firma Stach AG
Die Petition «Bünz zubetonieren?» ist auch «ein solides Argument für die aktuell laufende Beschwerdeführung gegen die Baubewilligung Stach», schreibt Philipp Simka, Präsident von Schöner Wohlen (siehe Hauptartikel).
«Es geht definitiv an die nächste Instanz»
Das bedeutet: Gegen die Baubewilligung für das Baubegehren der Stach Investment AG wurde Beschwerde eingereicht. Der Kampf gegen die beiden Mehrfamilienhäuser wurde ja vielschichtig geführt. «Ja, die Baubewilligung Stach geht definitv an die nächste Instanz», bestätigt Simka, der genau Bescheid weiss. Die Beschwerdeführer wollen Vorsicht walten lassen. Aber Simka redet Klartext: «Wir wissen, wer jetzt Beschwerde eingelegt hat und wir unterstützen diese Parteien. Sie haben aber klar gemacht, Dass sie medial nicht in Erscheinung treten möchten.» Dies gelte es zu respektieren. Dafür spricht der Vereinspräsident von Schöner Wohlen: «Die Punkte der Beschwerde werden immer die gleichen sein, wobei juristisch am griffigsten der Gewässerraum, die Freiraumgestaltung und die Parkplätze sind. Grundwasser, Beschattung, Brandschutz und Feuerwehrzufahrt sind mindestens fragwürdig. Ich räume der Beschwerde sehr grosse Chancen ein.»
Schöner Wohlen selber hat keine Beschwerde eingereicht, weil der Verein dazu juristisch nicht legitimiert ist. Simka: «Wir hätten dazu bereits mit der Auflage des Baugesuchs im August 2024 Einsprache einreichen müssen.
Das haben wir bewusst nicht getan, weil wir wussten, dass diverse Parteien mit sehr guten Anwälten das schon gemacht haben. Wir wollten unsere Kräfte woanders einsetzen.»
Illegal und schleierhaft
Im Weiteren sei er ehrlicherweise davon ausgegangen, «dass das Gesuch sowieso nicht bewilligt wird – es ist nicht nur schlecht, sondern schlicht illegal». Es sei ihm immer noch «schleierhaft, wieso das vom Gemeinderat durchgeboxt werden musste. Ob das nun der alte oder der neue Gemeinderat gemacht hat, ist einerlei.» Zudem habe das Baubegehren «gar nichts mit der hochwohlgelobten qualitativen Innenverdichtung zu tun». --dm

