Aktuelles aus Kallern
Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
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Aktuelles aus Kallern
Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni der Teilrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage zugestimmt. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss rechtsgültig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss Beschwerde führen.
Es ist seitens der Beschwerdeführer aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden. --gk