Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich bei uns rasant ausbreiten, einheimische Pf lanzen verdrängen und damit die Artenvielfalt verkleinern. Die Ausbreitung dieser Arten muss verhindert werden, indem die Pflanzen ausgerissen und fachmännisch entsorgt werden – ...
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich bei uns rasant ausbreiten, einheimische Pf lanzen verdrängen und damit die Artenvielfalt verkleinern. Die Ausbreitung dieser Arten muss verhindert werden, indem die Pflanzen ausgerissen und fachmännisch entsorgt werden – eine grosse und aufwendige Aufgabe. Deshalb lädt die Gemeinde zusammen mit Landwirtinnen und Landwirten nach erfolgreicher Erstdurchführung im vergangenen Jahr alle Freiwilligen zu einem weiteren gemeinsamen Aktionstag am Samstag, 3. Juni, gegen invasive Neophyten ein.
Genauere Informationen sind auf der Website www.kuenten.ch erhältlich. Freiwillige Helferinnen und Helfer dürfen sich bereits jetzt per E-Mail an gemeindekanzlei@kuenten.ch für den Aktionstag anmelden.
Öffnungszeiten der Verwaltung an Pfingstmontag
Am Pfingstmontag, 29. Mai, bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen.
Mütter- und Väterberatung
Die nächsten Mütter- und Väterberatungen finden am Mittwoch, 24. Mai, im Sitzungszimmer Parterre des Gemeindehauses Stetten und am Mittwoch, 31. Mai, im Vereinsraum 1 der Mehrzweckhalle Künten, jeweils von 15 bis 17 Uhr, statt. Termine können im Online-Reservationssystem der Mütter- und Väterberatung www. mvb-baden.ch gebucht werden.
Aufhebung Reihengräber
Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit werden auf dem Friedhof Künten die Reihengräber aus den Jahren 1991 bis 1994 (eine Reihe) geräumt. Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen und Ähnliches bis spätestens am 31. August zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Abräumen durch die Gemeinde erfolgen. Sollten dann noch Gegenstände vorhanden sein, werden diese durch die Gemeinde ohne jeglichen Entschädigungsanspruch beseitigt. Für allfällige Fragen steht Walter Schären, Leiter Bauamt, zur Verfügung, Telefon 056 485 84 93. Die Grabesruhe erfährt bei einer nachträglichen Urnenbeisetzung keine Verlängerung.