Gegen Norden erweitern
08.09.2023 Region Oberfreiamt, Oberrüti, DietwilDietwil/Oberrüti: Zukunft der Deponie Babilon
Seit dem 4. Juli 2018 ist die Aushubdeponie Babilon eröffnet. Anlässlich des Bewilligungsverfahrens der Deponie Babilon wurde bereits im Jahr 2014 in der Botschaft des Grossen Rates festgehalten, dass in einer zweiten ...
Dietwil/Oberrüti: Zukunft der Deponie Babilon
Seit dem 4. Juli 2018 ist die Aushubdeponie Babilon eröffnet. Anlässlich des Bewilligungsverfahrens der Deponie Babilon wurde bereits im Jahr 2014 in der Botschaft des Grossen Rates festgehalten, dass in einer zweiten Planungsphase im Sinne einer Optimierung eine Fortsetzung der Deponie nach Norden auf das Gemeindegebiet Oberrüti zu prüfen sei.
Bedarf ist ausgewiesen
Im Sommer 2020 hat die Deponie Freiamt AG als Betreiberin der Deponie den Gemeinderäten Dietwil und Oberrüti verschiedene Planungsvarianten für die Fortsetzung Nord vorgestellt. In den vergangenen Monaten wurden in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ilu AG die Planungsarbeiten vorangetrieben und zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern geführt. Das Benützungsrecht für die Ablagerung von sauberem Aushub wird in einem Dienstbarkeitsvertrag unter den Parteien geregelt.
Da die geplante Fortsetzung Nord den begrenzten Rahmen gemäss dem damaligen Beschluss des Grossen Rates zur Richtplanfestsetzung des Deponiestandortes Babilon überschreitet, ist aus fachlicher Sicht gemäss Rückmeldung der kantonalen Abteilung Raumentwicklung eine erneute Festsetzung des Standorts im Richtplan erforderlich. Die Gemeinderäte Dietwil und Oberrüti haben deshalb im August der kantonalen Abteilung Raumentwicklung die Festsetzung der Deponie für sauberes Aushubmaterial Babilon, Fortsetzung Nord, im kantonalen Richtplan beantragt.
Aufgrund des ausgewiesenen Deponiebedarfes in der Region und der dargelegten regionalen Gesamtbetrachtung von möglichen Standorten wird die Errichtung einer Aushubdeponie – als Fortsetzung der bereits in Betrieb stehenden Aushubdeponie an diesem Standort – aus fachlicher Sicht zweckmässig und umweltverträglich eingeschätzt. Mit dem vorgesehenen Standort soll dem akuten Notstand an Auffüllvolumen in der Region entgegengewirkt werden.
In Dietwil und Oberrüti an «Gmeind»
Nach der kantonalen Prüfung des Antrags erfolgt eine öffentliche Auflage mit Mitwirkung und Anhörung. Der Grosse Rat hat anschliessend über die Festsetzung im kantonalen Richtplan zu entscheiden. Für die Deponiefortsetzung ist eine Änderung des Kulturlandplans notwendig. Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Dietwil und Oberrüti haben zu gegebener Zeit darüber zu befinden. In der Bau- und Betriebsbewilligung werden schliesslich der Bau und der Betrieb der Anlage geregelt. --gk