Ganz viel zu entscheiden
19.11.2024 Villmergen, Region UnterfreiamtAm kommenden Freitag findet die «Gmeind» in Villmergen statt
Drei Kreditbegehren, ein neues Reglement, ein Liegenschaftskauf und eine Teiländerung BNO. Auf die Villmerger Stimmbürger warten viele wichtige Geschäfte. Darum beginnt die Versammlung ...
Am kommenden Freitag findet die «Gmeind» in Villmergen statt
Drei Kreditbegehren, ein neues Reglement, ein Liegenschaftskauf und eine Teiländerung BNO. Auf die Villmerger Stimmbürger warten viele wichtige Geschäfte. Darum beginnt die Versammlung eine Stunde früher als normal.
Ungewohnt früh, schon um 19 Uhr, startet am kommenden Freitag die «Gmeind» in Villmergen. An diesem Abend stehen viele wichtige Entscheidungen an. Und der Gemeinderat möchte vermeiden, dass bis spät in der Nacht politisiert wird. Darum ruft der Gemeindeammann in seinem Vorwort zu den Traktanden auch zu «kurzen und prägnanten Voten» auf.
So muss an diesem Abend etwa über drei Kredite (Gesamtumfang: 5,7 Millionen Franken) entschieden werden für Belags- und Werkleitungssanierungen. Davon betroffen sind das Gebiet Sagiweg, Waagmattenweg und Dorfmattenstrasse, die Oberzelgstrasse und das Gebiet Reben, Bodenacker und Winteristrasse. Das erste der drei Projekte steht im Zusammenhang mit dem neuen Wärmeverbund der Gemeindewerke. Da dafür die Strassen sowieso aufgebrochen werden, lohnt sich gleich eine Belagssanierung. Auch die Oberzelgstrasse ist in die Jahre gekommen, darum soll der Abschnitt zwischen der Klappergasse und der Baugebietsgrenze umfassend saniert werden. Auch alle Leitungen sollen auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden, während die Kanalisation weiterhin genügend gross dimensioniert ist. Und nicht zuletzt stehen auch im Gebiet Reben Arbeiten an, dies aber nur auf den Strassen, die im Eigentum der Gemeinde sind. Wie im Oberzelg sollen die Strasse und die Werkleitungen wieder auf den neusten Stand gebracht werden.
Reglement vereinfacht
Vorgelegt wird an diesem Abend auch das revidierte Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. Schon früh, nämlich bereits 2012, beschlossen die Villmerger Stimmbürger, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Beiträgen an die Kinderbetreuung zu erleichtern. Das 2013 erarbeitete und drei Jahre später revidierte Reglement erweist sich aber als zu kompliziert. Das neue Reglement kommt nun schlanker daher und ist leichter verständlich. Mehrkosten sollten durch die Änderungen nicht entstehen, im Gegenteil, die Gemeinde rechnet, dass die Kosten sogar leicht tiefer liegen.
Weiter traktandiert ist der Kauf der Liegenschaft Schulhausstrasse 16. Das Gebäude wurde dem Gemeinderat von der Erbengemeinschaft zum Preis von 490 000 Franken angeboten. Es liegt direkt neben dem sogenannten Seppenhaus, welches die Gemeinde bereits besitzt. Der Kauf ermöglicht eine bessere Entwicklung des gesamten Areals rund um Schul- und Gemeindehaus.
Abgestimmt wird auch über eine Teiländerung der Nutzungsplanung. Es handelt sich um sechs Änderungen, welche im Nachgang zur Gesamtrevision noch einmal überarbeitet wurden. Vorgelegt wird auch das Budget mit einem unveränderten Steuerfuss von 102 Prozent. Vorgesehen ist ein Plus von 633 000 Franken. --chh
Die Traktanden
Die Gemeindeversammlung findet am kommenden Freitag, 22. November, bereits um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle statt. Die Traktandenliste lautet wie folgt:
1. Protokolle. – 2. Verpflichtungskredit von 406 000 Franken für die Belags- und Werkleitungssanierungen Sagiweg, Waagmattenweg und Dorfmattenstrasse. – 3. Verpflichtungskredit von 1,73 Millionen Franken für die Belags- und Werkleitungssanierungen in der Oberzelgstrasse. – 4. Verpflichtungskredit von 3,55 Millionen Franken für die Belags- und Werkleitungssanierungen im Gebiet Reben, Bodenacker sowie in einem Teil der Winteristrasse. – 5. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. – 6. Erwerb des Grundstücks Schulhausstrasse 16 von der Erbengemeinschaft Adelheid Michel zum Preis von 490 000 Franken. – 7. Budget mit einem Steuerfuss von 102 Prozent. – 8. Teiländerung Nutzungsplanung. – 9. Verschiedenes und Umfrage.