An der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 vom 20. Oktober hat kein Kandidat und keine Kandidatin das absolute Mehr erreicht. Aus diesem Grund ist voraussichtlich ein zweiter Wahlgang am 15. Dezember nötig. Im zweiten Wahlgang ist nur ...
An der Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 vom 20. Oktober hat kein Kandidat und keine Kandidatin das absolute Mehr erreicht. Aus diesem Grund ist voraussichtlich ein zweiter Wahlgang am 15. Dezember nötig. Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Der Anmeldung sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Die Anmeldungen müssen bei den Zentralen Diensten zuhanden des Wahlbüros bis Mittwoch, 30. Oktober, spätestens 12 Uhr, eintreffen. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig.
Die erforderlichen Formulare – Wahlvorschlag, Wahlfähigkeitsausweis und Wahlannahmeerklärung – können bei den Zentralen Diensten bezogen werden. Der Wahlvorschlag inklusive Wahlannahmeerklärung kann ausserdem auf der Website heruntergeladen werden. Allenfalls ist eine Nachmeldefrist anzusetzen. Eine stille Wahl ist ebenfalls möglich.