Feiern unter speziellen Bedingungen
13.01.2023 Fasnacht, Hägglingen, Region Unterfreiamtin Hägglingen für einmal im Zelt
Es geht nicht mehr lange, die Fasnacht steht praktisch schon in den Startlöchern. In diesem Jahr sind die Organisatoren in Hägglingen besonders gefordert.
Die Organisation solcher Anlässe ist ...
in Hägglingen für einmal im Zelt
Es geht nicht mehr lange, die Fasnacht steht praktisch schon in den Startlöchern. In diesem Jahr sind die Organisatoren in Hägglingen besonders gefordert.
Die Organisation solcher Anlässe ist grundsätzlich schon eine Herkulesaufgabe. Doch dieses Jahr haben die Ballveranstaltenden Vereine (BVV) zusätzlich die Herausforderung, dass die Mehrzweckhalle infolge Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Die BVV haben sich ausgiebig mit dieser Sondersituation auseinandergesetzt und dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Durchführung der Fasnacht unterbreitet. Nach eingehender Prüfung und der Vornahme von wenigen Optimierungen, hat der Gemeinderat das Konzept bewilligt.
Im Sinne von «alles unter einem Dach» wird auf dem Allwetterplatz (roter Platz) ab dem 4. Februar ein Festzelt aufgebaut. In diesem Festzelt finden sämtliche Bälle statt sowie die gesamte Infrastruktur hat darin ihren Platz. Aufgrund des guten Einvernehmens zwischen der Schule und den BVV kann das Zelt sogar als gedeckter Pausenplatz für die Schüler verwendet werden.
Hotline einrichten
Für die geplanten Veranstaltungen hat der Gemeinderat klare Veranstaltungszeiten respektive reduzierte Nachtruhezeiten bewilligt. Diese betreffen vor allem den Samstag, 11. Februar, den Schmutzigen Donnerstag, 16. Februar, und den Samstag, 18. Februar. An allen drei Abenden muss spätestens um 4 Uhr Nachtruhe sein, die Unterhaltung muss bereits um 2 Uhr (am Schmudo um 1.30 Uhr) enden und die Guggen dürfen maximal bis 1 (respektive 0.30 Uhr) auftreten. Bewilligt wurde auch der Morgenstreich am Schmutzigen Donnerstag ab 5 Uhr. Am Sonntag, 19. Februar, muss die Unterhaltung um 24 Uhr enden und ab 1 Uhr gilt Nachtruhe.
Der Umstand, dass aufgrund der Sanierung der Mehrzweckhalle eine spezielle Infrastruktur gewählt werden muss, bringt nicht zu unterschätzende Immissionen mit sich. Der Veranstalter und die Behörde sind daher auf das Verständnis aller Betroffenen, den Schülern, Lehrpersonen, Anwohnern und der gesamten Bevölkerung angewiesen. Auch bei der wohlwollenden Bewilligung der Veranstaltungszeiten hat der Gemeinderat die Sondersituation 2023, aber auch die grossen Bemühungen, Anstrengungen und getroffenen Massnahmen der BVV berücksichtigt. Unter anderem werden die BVV eine «Hotline» einrichten, damit Betroffene direkt mit dem Veranstalter vor und während den Anlässen Kontakt aufnehmen können. --red