Fehlende Gewerbeflächen
14.01.2025 Region Oberfreiamt, SinsInterpellation unter anderem von Daniel Urech, SVP, Sins
Die Grossräte Andy Steinacher und Daniel Urech haben eine Interpellation an den Regierungsrat gerichtet. Sie wollen wissen, wie es im Aargau betreffend Wegzug von Gewerbe und Verlust von Arbeitsplätzen ...
Interpellation unter anderem von Daniel Urech, SVP, Sins
Die Grossräte Andy Steinacher und Daniel Urech haben eine Interpellation an den Regierungsrat gerichtet. Sie wollen wissen, wie es im Aargau betreffend Wegzug von Gewerbe und Verlust von Arbeitsplätzen infolge fehlender Gewerbeflächen in den Gemeinden aussieht.
In der Einleitung steht, dass die Kanal-Engel AG mit Sitz in Abtwil wegen fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten vom Freiamt in den benachbarten Kanton Luzern zieht. Die Firma beschäftigt 30 Mitarbeitende. Trotz intensiver Suche fand das Unternehmen kein Grundstück für den Firmenausbau im Freiamt.
Kanton Luzern bietet bessere Voraussetzungen
Schliesslich hat das Unternehmen nach langer vergeblicher Suche einen neuen Standort in Hochdorf LU gefunden. Dort kann es sich zukunftsorientiert neu einrichten und damit erst noch spürbar bessere Arbeitsabläufe schaffen. Der Gemeinde Abtwil und dem Kanton Aargau entgehen durch den Wegzug Steuereinnahmen. Zudem ist die Steuerlast für juristische Personen im Kanton Luzern wesentlich attraktiver. Mit dem Wegzug der Firma gehen auch die Arbeitsplätze im Oberen Freiamt verloren.
Ein ähnliches Beispiel gibt es in der Gemeinde Schupfart, in der seit über dreissig Jahren eine Zaunbaufirma mit mehreren Angestellten beheimatet ist. Dieses KMU sucht seit Jahren einen neuen Standort im Dorf.
Vielerorts schleppende Revision der Bau- und Nutzungsordnung
Im Aargau findet vielerorts eine Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) statt. Vor allem in kleineren Gemeinden wird Bauland ausgezont. Der Leitsatz des Regionalen Raumkonzepts 2040 der Repla Oberes Freiamt hält im Abschnitt Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung fest, dass die wirtschaftliche Entwicklung vorwiegend auf den Raum der Regionalzentren konzentriert sei, namentlich Muri, Merenschwand, Boswil und Sins. Trotzdem sollen zentrumsnahe Mischzonen und lokales Gewerbe in allen Gemeinden möglich sein. Erfolgreiche und prosperierende KMU gibt es aber auch in weiteren der 15 Gemeinden des Bezirks Muri, die sich mit denselben Erweiterungsproblemen konfrontiert sehen.
Die Interpellanten bitten den Regierungsrat um die Beantwortung verschiedener Fragen: Aufgrund der fehlenden oder nicht verfügbaren Gewerbeflächen verliessen wie viele Gewerbebetriebe den Kanton Aargau? Wie viele Arbeitsplätze verliert der Kanton und wie viel Steuersubstrat entgeht dem Kanton Aargau? Warum dauern BNO-Revisionen und Meliorationen so lange, dass Gewerbebetriebe über Jahre und Jahrzehnte keine Perspektiven sehen, sich innert vernünftiger Zeit zu entwickeln? Weiter wollen Steinacher und Urech vom Regierungsrat wissen: Was gedenkt der Kanton zu tun, um Verfahren wie BNO-Revisionen und Meliorationen zu beschleunigen oder Zwischenschritte festzulegen, sodass Gewerbebetriebe in ihrer Entwicklung weniger behindert werden?
Dazu möchten die Interpellanten eine namentliche Aufzählung der Gemeinden zu den Fragen: Wie viele Aargauer Gemeinden verfügen über keine bebaubaren Gewerbeflächen und wie viele über weniger als 4000 Quadratmeter bebaubare Gewerbeflächen, um damit mindestens zwei Gewerbebetriebe ansiedeln zu können? Welche Gemeinden verfügen über ausreichend bebaubare Gewerbeflächen und sind an Ansiedlungen interessiert?
Werden kleine Gemeinden durch die restriktive BNO-Politik und andere Vorschriften der Aargauer Verwaltung in ihrer Entwicklung eingeschränkt? Sie wollen auch wissen, ob hier Handlungsbedarf besteht. Ebenfalls beim Thema der Regionalen Raumkonzepte in den kleineren Gemeinden, welche oftmals wenig Chancen eröffnen, dem lokalen Gewerbe ausreichend raumplanerische Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Hier fragen sie an: Besteht aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten ein Konflikt mit Standortförderung Aargau? --red/vaw