«Erstellungspflicht wäre ein gravierender Einschnitt»
24.01.2023 WohlenGemeinderat zur Erhöhung Anzahl Parkplätze mit Ladestationen
Grössere Wohnüberbauungen sollen künftig Ladestationen für elektrisch betriebene Autos aufweisen. Dies wird mittels Motion gefordert. Das ist zwar möglich, aber die Umsetzung ...
Gemeinderat zur Erhöhung Anzahl Parkplätze mit Ladestationen
Grössere Wohnüberbauungen sollen künftig Ladestationen für elektrisch betriebene Autos aufweisen. Dies wird mittels Motion gefordert. Das ist zwar möglich, aber die Umsetzung würde eine Revision der BNO nach sich ziehen.
Die Bauherrschaft und Eigentümer von grösseren Wohnüberbauungen sollen künftig für eine Bereitstellung einer gewissen Anzahl Parkplätze mit Ladestationen für elektrisch betriebene Fahrzeuge verpflichtet werden. Dies fordert Einwohnerrat Harry Lütolf mittels Motion. Dazu ist eine Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde nötig. Der Gemeinderat willigt hier nur teilweise ein. Die Motion lehnt er ab, dafür würde er den Vorstoss als Postulat entgegennehmen und so das Thema aufarbeiten.
Trend hin zur Steckdose setzt sich fort
Der Motionär begründet seinen Vorstoss mit der Entwicklung beim Anteil der elektrisch betriebenen Fahrzeuge. Gemäss Bundesamt für Statistik waren in der Schweiz im Jahr 2021 etwa 70 200 reine Elektroautos immatrikuliert, was einem Anteil an den Personenwagen von 1,5 Prozent entsprach. Laut Angaben der Schweizerischen Elektro-Einkaufs-Vereinigung werden Fahrzeuge, die an der Steckdose aufgeladen werden können wie Hybride und reine Elektroautos, immer populärer. Die Elektrofahrzeuge erreichten im Dezember 2020 in der Schweiz bei den Neuzulassungen einen Marktanteil von 26 Prozent. Das heisst, jedes vierte verkaufte Fahrzeug fährt ganz oder teilweise mit externem Strom vom Netz. Dieser Trend setzt sich laufend fort.
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer können jedoch nicht auf eine eigene Ladestation auf einem eigenen Parkplatz zurückgreifen. Dies soll sich laut Harry Lütolf rasch ändern. Zudem müsse die Mehrzahl der Bevölkerung zu einem Umstieg vom Verbrennungsmotor (Benzin oder Diesel) auf den Elektromotor bewegt werden können.
Wesentlicher Treiber der Elektromobilität
Der Gemeinderat schreibt in seiner Stellungnahme, dass er das Anliegen der Motion nachvollziehen könne. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass die «Ladeinfrastruktur ein wesentlicher Treiber der Elektromobilität darstellt». Dass bei Mehrfamilienhäusern auf Investitionen zum Einbau von Ladestationen oder vorbereitende Arbeiten verzichtet werde, ist dem Gemeinderat ebenfalls bewusst. So werden Hemmnisse eben nicht abgebaut. Der Gemeinderat verweist auf die Mobilitätsstrategie Aargau. Gemäss Studie erfolgen rund 80 bis 90 Prozent aller Ladevorgänge an privaten Ladestationen am Wohnort oder Arbeitsort. Daher sei die Schaffung von Lademöglichkeiten zu Hause für die weitere und rasche Verbreitung von Elektrofahrzeugen «von grosser Bedeutung». Prinzipiell, so der Gemeinderat, sei eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge möglich. «Formal betrachtet, müssen ein öffentliches Interesse wie auch die Verhältnismässigkeit gegeben sein.» Gemäss Regierungsrat ist dafür jedoch derzeit eine Anpassung der Arbeitshilfe Ortsplanung (ehemals Muster Bauund Nutzungsordnung BNO) nötig, in dieser wird eine Verpflichtung für die infrastrukturellen Vorbereitungsarbeiten für Elektroladestationen geprüft.
Erstellungspflicht erfordert gründliche Abwägung
Der Gemeinderat erachtet zudem die Auswirkungen einer Erstellungspflicht für Ladestationen bei Mehrparteienhäusern «als gravierenden Einschnitt» in die Eigentumsgarantie der Eigentümer. Dies erfordert eine gründliche Abwägung, die in der laufenden Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung nicht zu leisten wäre. «Im bewilligten Kreditrahmen sowie im festgelegten Zeitplan ist die Erarbeitung eines derart umfassenden Themas nicht vorgesehen», schreibt der Gemeinderat weiter.
Das Anliegen der Motion müsste wohl im Rahmen der Gesamtrevision Nutzungsplanung generell aufgearbeitet werden. Auch deshalb stemmt sich der Gemeinderat gegen die Überweisung der Motion. Allerdings ist der Gemeinderat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. --dm