Einbiegen auf Zielgerade
14.03.2025 Villmergen, Region UnterfreiamtGesamtrevision Nutzungsplanung der Gemeinde Villmergen
11 Jahre Vorbereitungszeit, eine «Gmeind», die mehr als drei Stunden dauerte. Und jetzt nochmals mehr als drei Jahre, um alle Unklarheiten zu klären. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Villmergen ...
Gesamtrevision Nutzungsplanung der Gemeinde Villmergen
11 Jahre Vorbereitungszeit, eine «Gmeind», die mehr als drei Stunden dauerte. Und jetzt nochmals mehr als drei Jahre, um alle Unklarheiten zu klären. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Villmergen hat lange benötigt. Aber das Werk könnte bald in Kraft treten.
Chregi Hansen
Die Nutzungspläne einer Gemeinde haben im Normalfall eine Lebensdauer von rund 15 Jahren, dann sollten sie überarbeitet werden. Insofern müsste sich Villmergen schon bald wieder an die Arbeit machen. Denn die Arbeiten für das Planungswerk, welches jetzt endlich vor dem Abschluss steht, haben vor rund 15 Jahren begonnen. Eine so lange Verfahrensdauer ist in der Tat aussergewöhnlich.
Beschwerdefrist läuft noch
Aktuell läuft nochmals eine Beschwerdefrist, welche vier der fünf noch offenen Punkte betrifft. Über diese wurde an der ausserordentlichen Versammlung im September 2021 und nochmals an der letzten «Gmeind» intensiv diskutiert. Nachdem gegen die Beschlüsse der Stimmbürger kein Referendum ergriffen wurde, sollen diese jetzt in Rechtskraft erwachsen. Noch besteht aber die Möglichkeit einer Beschwerde. Dass diese ergriffen wird, ist wenig wahrscheinlich.
Dabei geht es unter anderem um den Brunnen an der Schachenstrasse, um die Einzonung der Parzelle 3762 neben der reformierten Kirche, der Verzicht von Arealüberbauungen sowie um eine Ausweitung der Landschaftsschutzzonen. Gegen Letzteres hatten sich die betroffenen Landwirte umsonst gewehrt – hier hat der Kanton klargemacht, dass die Gemeinde schon das Maximum seines Ermessensspielraums ausgereizt habe, eine weitere Reduktion liege nicht drin. Am Verzicht der Arealüberbauungen hatte hingegen der Kanton keine Freude – er hält dies für ein geeignetes Mittel, das weitere Wachstum zu steuern. Doch er kann der Gemeinde dies nicht vorschreiben. Damit ist auch dieses Kapitel vom Tisch. Die Einzonung war eh nie umstritten, und der Brunnen steht gar nicht mehr, darum macht eine Unterschutzstellung keinen Sinn.
Damit sind alle Streitpunkte aus der ursprünglichen «Gmeind» im Herbst 2021 endlich ausgeräumt. Mit einer Ausnahme. Noch immer nicht geklärt ist die Situation beim Lindenhof in Hilfikon.
Situation Lindenhof noch nicht geklärt
Hier hatten die Stimmbürger auf Antrag des Besitzers dafür votiert, die Schutzwürdigkeit zu überprüfen. Dies hat der Gemeinderat getan. Ein Fachbericht kommt zum klaren Verdikt, dass der Bauernhof in Sichtweite des Schlosses mit seinen Anbauten in seiner jetzigen Form zu erhalten sei als «sichtbarer Zeuge der Ortsgeschichte». Der Hof weise eine grösstenteils intakte Originalsubstanz auf von hoher architektonischer Qualität.
Entsprechend hat der Gemeinderat an der letzten «Gmeind» dafür votiert, die Unterschutzstellung beizubehalten. Doch dieser Antrag wurde zurückgewiesen, der Gemeinderat solle weitere Abklärungen treffen. Weil es sich dabei um eine Rückweisung handelt, kann hier noch nicht abschliessend entschieden werden.
«Der Rückweisungsantrag ist noch pendent. Es ist das Ziel, an der Sommergemeindeversammlung nochmals Antrag zu stellen», erklärt Gemeindeschreiber Josef Würsch auf Anfrage. Weil es hier eben keinen abschliessenden Entscheid gibt, ist dieser Punkt von einer möglichen Beschwerde ausgenommen.
Tatsächlich steuern der Kanton und die Gemeinde in dieser Frage auf ein Patt hin. Denn eine Mehrheit der Bürger stellt sich hinter den Eigentümer, der das Gebäude vom Schutzstatus befreien möchte. Der Kanton aber möchte diese unbedingt erhalten. Mittendrin steht der Gemeinderat, der sich nicht gegen das Volk stellen will. Man darf gespannt sein, wie es in dieser Frage weitergeht.
Gute Voraussetzungen
Abgesehen davon biegt die Gesamtrevision der Nutzungsplanung jetzt endlich in die Zielgerade ein. Der Startschuss ist 2010 nach der Fusion von Villmergen und Hilfikon erfolgt, es ging unter anderem darum, ein einheitliches Planungswerk zu erarbeiten. Zudem war der rechtskräftige Bauzonenund Kulturlandplan der Gemeinde Villmergen damals auch schon 17 Jahre alt und hätte selbst ohne Zusammenschluss revidiert werden müssen. Anfangs ging es auch schnell – der erste Entwurf der Nutzungsplanung Siedlung und Kultur lag nach intensiver Arbeit in der Kommission erstmals im Januar 2012 auf. Danach aber kam das ganze Verfahren ins Stottern. Sowohl in der Vorprüfung durch den Kanton wie auch im Mitwirkungsverfahren wurden diverse Anträge eingebracht, und auch in der öffentlichen Auflage im Herbst 2017 gab es etliche Streitpunkte. Darum fand im Frühling 2021 eine zweite Auflage statt, bevor dann im September des gleichen Jahres über die Gesamtrevision entschieden wurde. Mit Ausnahme der erwähnten Punkte. Jetzt aber sind die Voraussetzungen gut, dass die alte Nutzungsplanung endlich in der Schublade verschwinden kann und die neuen Regelungen greifen.