Ein Fall fürs Verwaltungsgericht
10.03.2026 Wohlen, BaugewerbeBeschwerde gegen Baubewilligung Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern der Stach Investment AG
Dass eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Stach-Bauten eingereicht wurde, ist seit einem Monat bekannt. Nun erfolgt auch die Bestätigung von der Seite ...
Beschwerde gegen Baubewilligung Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern der Stach Investment AG
Dass eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Stach-Bauten eingereicht wurde, ist seit einem Monat bekannt. Nun erfolgt auch die Bestätigung von der Seite der Gemeinde.
Daniel Marti
Das Baubegehren ist sehr umstritten. Der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern an besonderer Lage zwischen der Bünz und dem Anwesen des Schweizer Strohmuseums sorgte für viel Opposition. Diverse Einsprachen und Gegenwind von der Ortsbürgergemeinde, der das Areal mit dem Strohmuseum gehört, sorgten für Aufsehen. «Nach acht Jahren Verfahrensdauer erteilte der Gemeinderat der Stach Investment AG am 15. Dezember 2025 die Baubewilligung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Zentralstrasse 40», schreibt nun der Gemeinderat in einer Medienmitteilung. «Gegen die Baubewilligung wurde Beschwerde eingereicht.» Dies ist seit Anfang Februar bekannt (siehe Ausgabe vom 10. Februar).
Baugesuch Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
Der Gemeinderat blickt in seinem Schreiben auf den gesamten Prozess zurück. Am 13. Februar 2018 reichte die Stach Investment AG in Bäch dem Bereich Planung, Bau und Umwelt ein erstes Baugesuch für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage zur Prüfung und Genehmigung ein. Dazu gehörten eine provisorische Parkieranlage mit Installationsplatz und eine Fussgängerbrücke über die Bünz sowie der Rückbau der bestehenden Parkplätze an der Zentralstrasse 40. Gegen das Baugesuch sind mehrere Einwendungen erhoben worden.
Am 10. Juni 2024 hat die Bauherrschaft das Baugesuch mit diversen Projektänderungen neu eingereicht. Aufgrund der bisherigen Verfahrensdauer, der teilweise geänderten Vorschriften und der in der Zwischenzeit erfolgten Projektänderungen durch die Bauherrschaft sowie der allenfalls geänderten Eigentumsverhältnisse der Nachbarliegenschaften ist das Bauvorhaben wie ein neues Baugesuch behandelt worden. Auch gegen die Projektüberarbeitung sind mehrere Einwendungen erhoben worden.
Dann der letzte Schritt: Am 15. Dezember 2025 erteilte der Gemeinderat, gestützt auf die Zustimmung der Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau vom 25. August, die Baubewilligung für das Bauvorhaben mit Auflagen und Bedingungen. «Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Einwendungen abgewiesen, soweit hierauf eingetreten werden konnte», heisst es im Schreiben.
Sprungbeschwerde an das Verwaltungsgericht
Mehrere Einwender haben gegen die Baubewilligung vom 15. Dezember 2025 Beschwerde erhoben. Die Beschwerdeführer haben die direkte Beurteilung der Beschwerde durch das Aargauer Verwaltungsgericht (Sprungbeschwerde) beantragt, informiert der Gemeinderat.
Beanstandet werden insbesondere das vorgesehene Parkplatzangebot, die Erschliessungssituation, die Einbauten in den Gewässerraum, die Auswirkungen auf das Grundwasser sowie die zusätzlichen Pfählungen. «Die Einpassung ins Ortsbild sowie der Schutz der Bäume der umliegenden Nachbarparzellen werden in der Beschwerde hingegen nicht bemängelt», steht im gemeinderätlichen Schreiben.
Griffige Argumente
In der Ausgabe vom Dienstag, 10. Februar, berichtete diese Zeitung bereits über die Beschwerde unter dem Titel «Der Kampf geht in die nächste Runde». Vor allem die Petition «Bünz zubetonieren?» sei «ein solides Argument für die aktuell laufende Beschwerdeführung gegen die Baubewilligung Stach», hat damals Philipp Simka, Präsident von «Schöner Wohlen», festgestellt.
Die Beschwerdeführer wollten schon damals Vorsicht walten lassen. Dafür redete Simka vor einem Monat Klartext: «Die Beschwerdeführer haben klargemacht, dass sie medial nicht in Erscheinung treten möchten.» Die Punkte der Beschwerde seien ebenfalls klar, «wobei juristisch am griffigsten der Gewässerraum, die Freiraumgestaltung und die Parkplätze sind. Grundwasser, Beschattung, Brandschutz und Feuerwehrzufahrt sind mindestens fragwürdig. Ich räume der Beschwerde sehr grosse Chancen ein», so Simka im Februar abschliessend.
Und welche Chancen räumt der Gemeinderat der Beschwerde respektive dem Bestand der Baubewilligung ein? Der verantwortliche Gemeinderat Olivier Parvex diplomatisch: «Generell ist festzuhalten, dass es sich bei erwähntem Baubewilligungsverfahren um einen Verwaltungsakt handelt, der von den zuständigen Instanzen nach der geltenden Gesetzgebung zu beurteilen ist. Es gibt keinen politischen Spielraum, um Baugesuche zu beurteilen. Es liegt nun an den Gerichten, die Sachlage juristisch zu beurteilen.»
Aktueller Gemeinderat hat den Entscheid zu akzeptieren
Ein Umstand hat die Politszene Ende Jahr dennoch beschäftigt. Der damalige Gemeinderat bewilligte das Stach-Baugesuch als eine der letzten Amtshandlungen. Der damalige und der neue Gemeindeammann, Arsène Perroud und Roland Vogt, waren im Ausstand. Das Trio, das Ende 2025 aus dem Amt ausgeschieden ist, bewilligte das Baugesuch. Dies waren Thomas Burkard, Ariane Gregor und Denise Strasser. Böse Zungen sagen, dass der aktuelle Gemeinderat den Entscheid der Vorgänger «ausbaden» müsse. Dem widerspricht Parvex. Es gehöre zum normalen politischen Prozess, dass beim Übergang von einer Legislatur zur nächsten Geschäfte übergeben werden. Darum könne von «ausbaden keine Rede sein», so Parvex. «Der aktuelle Gemeinderat hat den Entscheid seiner Vorgänger zu akzeptieren.»
Darum stellt sich für ihn auch nicht die Frage, ob es gescheiter gewesen wäre, wenn der letztjährige Gemeinderat den Entscheid über die Baubewilligung der neuen Regierung überlassen hätte. Der Gemeinderat der vergangenen Legislatur sei bis Ende Dezember im Amt gewesen. «Es lag in seiner Kompetenz und Verantwortung, Entscheide zu fällen und Bewilligungen zu erteilen», betont Parvex. «Die Frage, ob es besser gewesen wäre, den Entscheid über die Baubewilligung dem neuen Gemeinderat zu überlassen, stellt sich heute nicht mehr, da die Baubewilligung erteilt wurde.»
Gut oder schlecht?
Grundsätzlich ist dennoch positiv zu werten, dass nun eine kantonale Stelle genau auf dieses umstrittene Baubegehren schaut. Zumal der letztjährige Gemeinderat der Meinung war, dass es kein Fachgutachten für die abschliessende Beurteilung benötigt. Nun sei es eine Tatsache, dass das Verwaltungsgericht sich mit der Baubewilligung auseinandersetzt, sagt auch Gemeinderat Parvex. Das sei der gängige Weg in einem Baubewilligungsverfahren, wenn eine der Parteien nicht mit dem Entscheid der Baubewilligungsbehörde einverstanden sei. «Zu beurteilen, ob das gut oder schlecht ist, liegt nicht im Ermessen des Gemeinderates», so Olivier Parvex abschliessend.

