Diesmal eher leichte Kost
11.06.2025 Sarmenstorf, Region UnterfreiamtTraktanden der Gemeindeversammlung Sarmenstorf
Im März haben die Stimmbürger an einer ausserordentlichen Versammlung 11,3 Millionen Franken für den Umbau und den Ausbau der Schule genehmigt. Die Sommer-«Gmeind» dürfte wenig Anlass für ...
Traktanden der Gemeindeversammlung Sarmenstorf
Im März haben die Stimmbürger an einer ausserordentlichen Versammlung 11,3 Millionen Franken für den Umbau und den Ausbau der Schule genehmigt. Die Sommer-«Gmeind» dürfte wenig Anlass für Diskussionen bieten.
Chregi Hansen
Ein Grossaufmarsch ist am 13. Juni wohl nicht zu erwarten. Falls dann noch ein sonniger Abend im Garten lockt, wird wohl mancher lieber zu Hause bleiben. Denn die Traktanden der Versammlung gehören eher zur Kategorie Pflichterfüllung. Neben dem Rechenschaftsbericht, der Rechnung und sechs Einbürgerungsgesuchen geht es um eine Kreditabrechnung und die Änderung eines Reglements.
Und auch Letzteres ist jetzt auch nicht unbedingt eine grosse Sache. Konkret geht es um die Änderung von Paragraf 29 Absatz 2 des Erschliessungsfinanzierungsreglements EFR). Im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Praxisänderung durch den Kanton betreffend Kanalisations-Anschlusspflicht für Landwirtschaftsbetriebe hat der Gemeinderat das aktuell gültige Reglement durch externe Fachstellen überprüfen lassen. Und kam dabei zum Schluss, dass sich für diesen einen Punkt eine Änderung anbietet.
Alternativlösungen für Landwirte ermöglichen
In diesem Abschnitt ist geregelt, dass die Kosten der Sanierungsleitungen im Normalfall von den Verursachern zu tragen ist und wie sie bei mehreren Zahlungspflichtigen aufgeteilt werden. Zwar ist auch im jetzt geltenden Reglement eine Ausnahme definiert, ab wann die Kosten nicht zumutbar sind und dass dann zulasten der Spezialfinanzierung Wasserwerk abgerechnet wird. In der Praxis führt das jetzige Reglement aber in jedem Fall zu einer Zumutbarkeit des Kanalisationsanschlusses aller Landwirtschaftsbetriebe, unabhängig davon, wie hoch die Kosten für die Realisierung ausfallen.
Anhand aktueller Rechtsprechung ist ein Anschluss jedoch nur dann zumutbar, wenn die Kosten der Anschlussleitung im Verhältnis zur Anzahl Zimmer einen vom Gericht definierten Referenzwert nicht übersteigen. Zudem sollen den Landwirten diverse Alternativlösungen anhand des aktuellen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) ermöglicht werden. Genau dies will die Gemeinde Sarmenstorf jetzt tun. Darum soll der Paragraf in Zukunft so lauten: «Die Kosten der Sanierungsleitungen sind in der Regel von den Verursachern zu tragen. Bei mehreren Zahlungspflichtigen erfolgt die Kostenverlegung nach Massgabe der anrechenbaren Bruttogeschossflächen laut Bauverordnung für die Berechnung der Ausnützungsziffer. Dachund Attikageschosse werden jedoch angerechnet. Sind die Kosten anhand aktueller Rechtsprechung nicht zumutbar, sind alle Alternativen anhand des aktuell gültigen Gewässerschutzgesetzes zu prüfen und umzusetzen.»
Anschaffung von 850 Funk-Wasserzähler
Vorgelegt wird an diesem Abend auch die Kreditabrechnung betreffend Anschaffung von 850 Funk-Wasserzählern. Dafür haben die Stimmbürger im November 2021 einen Betrag in der Höhe von 275 000 Franken genehmigt. Nun liegt die Abrechnung vor – es ist quasi eine Punktlandung. Ausgegeben wurden insgesamt 267 800 Franken, das ist eine Unterschreitung in der Höhe von 7200 Franken oder 2,6 Prozent. Möglich war dies, weil der Einkauf der Zähler sowie der Aufwand für den Einbau tiefer gehalten werden konnten als ursprünglich geplant.
Erfreulich fällt der Rechnungsabschluss aus. Es resultiert ein Ertragsüberschuss von 1,085 Millionen Franken. Dieser wird dem vorhandenen Eigenkapital gutgeschrieben. Der Ertragsüberschuss ist vor allem auf höhere Steuereinnahmen sowie allgemeine Kosteneinsparungen zurückzuführen. Die Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung weisen ebenfalls Ertragsüberschüsse und damit Einlagen in die Spezialfinanzierungen aus. Das Plus betrug bei der Wasserversorgung 94 000 Franken, bei der Abwasserbeseitigung 173 000 Franken und bei der Abfallbeseitigung 17 000 Franken.
Abgestimmt wird auch über sechs Einbürgerungsgesuche. Die Personen stammen aus Slowenien, Italien, Bangladesch, Portugal, Spanien und Deutschland. Der Gemeinderat hat die Gesuche geprüft und bestätigt, dass die Voraussetzungen zu den Einbürgerungen erfüllt sind. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Bericht festgehalten. Dieser liegt während 14 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindekanzlei auf.
Die Traktanden
Die Einwohnergemeindeversammlung findet statt am Freitag, 13. Juni, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle. Folgende Geschäfte sind traktandiert: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Jahresrechnung inklusive Bilanz und Erfolgsrechnung. – 4. Verschiedene Einbürgerungsgesuche. – 5. Kreditabrechnung Anschaffung Funk-Wasserzähler. – 6. Änderung Erschliessungsfinanzierungsreglement. – 7. Verschiedenes und Umfrage. Zuvor (ab 19.30 Uhr) findet die Versammlung der Ortsbürger statt. Die Traktandenliste: 1. Protokoll. – 2. Rechenschaftsbericht. – 3. Jahresrechnung. – 4. Verschiedenes und Umfrage.