Die Fehlkonstruktion beenden
06.03.2026 WohlenSicherheitsveranstaltungen: Motion der Wohler Grossrätin Denise Strasser
Mittels Motion verlangen vier Grossratsmitglieder die Einstellung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen. Sprecherin des Vorstosses ist die Wohler Grossrätin Denise ...
Sicherheitsveranstaltungen: Motion der Wohler Grossrätin Denise Strasser
Mittels Motion verlangen vier Grossratsmitglieder die Einstellung der obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen. Sprecherin des Vorstosses ist die Wohler Grossrätin Denise Strasser.
Die Wirksamkeit fehlt und das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist unverhältnismässig. Die obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen sind eine Fehlkonstruktion. Zu diesem Schluss kommen je zwei Grossrätinnen und Grossräte. Denise Strasser, FDP, Wohlen, ist die Sprecherin. Mitunterzeichnet haben Norbert Stichert, FDP, Untersiggenthal; Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten; und Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf.
Mit dem Vorstoss wird der Regierungsrat beauftragt, die obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen per Ende 2026 einzustellen. Gleichzeitig sollen dem Grossen Rat die notwendigen Anpassungen auf Gesetzes- oder Verordnungsebene vorgelegt werden. Und für die Sensibilisierung der Zielgruppe sei ein «alternatives, wirksameres und verhältnismässiges Instrument» zu prüfen.
Fehlende Wirksamkeit
Die Sicherheitsveranstaltungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und bis Ende 2028 befristet. Gemäss Stellungnahme einer Mehrheit der Aargauer Zivilschutzkommandos ist die Wirksamkeit jedoch nicht gegeben. Im Jahr 2024 nahmen 2466 Personen daran teil, davon waren 136 Interessierte, was 5,5 Prozent entspricht. Und eine Person wurde tatsächlich gewonnen (0,04 Prozent).
«Eine Rekrutierung im Rahmen der Veranstaltung ist rechtlich nicht zulässig. Auch hinsichtlich nachhaltiger Sensibilisierung wird von den Regionen kein messbarer, dauerhafter Effekt festgestellt», schreibt die Motionärin. «Wenn eine Massnahme nach zwei Jahren weder strukturelle Wirkung entfaltet noch messbare Zielerreichung zeigt, ist von fehlender Wirksamkeit auszugehen.»
Unverhältnismässiges Kosten-Nutzen-Verhältnis
Die Vollkosten der Regionen bewegen sich (je nach Region) zwischen rund 55 und über 200 Franken pro teilnehmende Person. Gleichzeitig wird der personelle und administrative Aufwand als erheblich beurteilt.
«Die Mehrheit der Zivilschutzkommandos kommt zum Schluss, dass Kosten und Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen», heisst es im Vorstoss. Insbesondere der administrative Aufwand (Aufgebote, Verschiebungen, Disziplinarverfahren, Nachbearbeitung) bindet erhebliche Ressourcen in den Zivilschutzstellen, «ohne dass ein entsprechender Mehrwert nachweisbar wäre».
Die inhaltliche Steuerung erfolgt weitgehend kantonal, während Organisation, Durchführung und Hauptaufwand bei den Regionen liegen. «Diese Aufgabenteilung wird von mehreren Regionen als unausgewogen und nicht zielführend beurteilt.» Die Motionäre weiter: «Wenn eine kantonal initiierte Informationsveranstaltung faktisch als kantonale Plattform dient, deren operative und finanzielle Last jedoch primär die Regionen tragen, ist die Verhältnismässigkeit und Systemlogik grundsätzlich zu hinterfragen.»
Alternative Sensibilisierungsinstrumente
Die Sensibilisierung der Bevölkerung für Sicherheitsthemen sei zwar unbestritten wichtig. Trotzdem sind andere Instrumente zu prüfen: Integration in bestehende schulische Gefässe (Oberstufe, Berufs- oder Maturitätsschulen); digitale Informationsformate; zentrale kantonale Orientierungstage mit vollständiger kantonaler Finanzierung. «Eine Mehrheit der Zivilschutzkommandos empfiehlt ausdrücklich die schnellstmögliche Einstellung der Sicherheitsveranstaltungen», so die Schlussfolgerung.
Die vorliegenden Erfahrungswerte aus zwei Durchführungsjahren zeigen folgende Erkenntnisse: keine nachweisbare nachhaltige Wirkung; kein relevanter Beitrag zur Personalgewinnung; ein strukturell unausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis; erhebliche administrative Mehrbelastung der Regionen. «Unter diesen Umständen ist eine Weiterführung nicht zu rechtfertigen», kommen die vier Motionäre zum Schluss. Der Regierungsrat ist daher aufgefordert, von seinem Verzichtsrecht Gebrauch zu machen und die obligatorischen Sicherheitsveranstaltungen per Ende 2026 einzustellen. --dm
