Mountainbiking hat sich zum Breitensport entwickelt und wird in der Gemeinde Hägglingen vor allem im Wald betrieben. Gemäss dem Aargauer Waldgesetz ist das Fahren abseits von Waldstrassen verboten, die Gemeinde kann aber Ausnahmen bewilligen. Da Mountainbiking zu einer Beunruhigung des ...
Mountainbiking hat sich zum Breitensport entwickelt und wird in der Gemeinde Hägglingen vor allem im Wald betrieben. Gemäss dem Aargauer Waldgesetz ist das Fahren abseits von Waldstrassen verboten, die Gemeinde kann aber Ausnahmen bewilligen. Da Mountainbiking zu einer Beunruhigung des betroffenen Lebensraumes führen kann, sollen Mountainbikende auf wenigen ausgewählten, offiziellen Trails kanalisiert und so sinnvoll gelenkt werden.
Zu diesem Zweck hat die Gemeinde gemeinsam mit den relevanten Akteuren in einem partizipativen Prozess ein Mountainbike-Konzept erarbeitet. Nach intensiver Arbeit lag das Gesuch für das Velofahren abseits der Waldstrassen Anfang Jahr auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zwischenzeitlich konnten das Bewilligungsverfahren abgeschlossen und die erforderliche Bewilligung für die nachteilige Nutzung von Wald im Perimeter «Birchdreieck» erteilt werden. Somit erhält Hägglingen einen offiziellen Bike-Trail auf unterschiedlichen, signalisierten Routen.