Der Gemeinderat Boswil verfügt folgende Verkehrsbeschränkung an der Südstrasse: Beidseitiges Halte- und Parkverbot, weisse Zone, zeitliche Beschränkung Parkzeit maximal zehn Stunden, Markierung von zehn weissen Parkplätzen.
Einsprachen gegen diesen Beschluss sind ...
Der Gemeinderat Boswil verfügt folgende Verkehrsbeschränkung an der Südstrasse: Beidseitiges Halte- und Parkverbot, weisse Zone, zeitliche Beschränkung Parkzeit maximal zehn Stunden, Markierung von zehn weissen Parkplätzen.
Einsprachen gegen diesen Beschluss sind bis zum 8. Februar bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verfügung wird erst nach erfolgter Signalisation rechtsgültig.
Öffentliche Publikation Gestaltungsplan Deponie Typ A, Höll
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zum Gestaltungsplan Deponie Typ A, Höll, öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 9. Januar bis am 9. Februar auf der Gemeindeverwaltung Boswil auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach Baugesetz. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans Deponie Typ A, Höll, wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.