Beide Seiten sind zufrieden
19.09.2025 Region Unterfreiamt, NesselnbachCasino Nesselnbach: Beschwerde der IG teilweise gutgeheissen
Die Reaktivierung des kleinen Versammlungshauses mitten in Nesselnbach scheint doch noch möglich. Zwar stützt der Kanton die Ansicht der Gemeinde, dass dafür ein Baugesuch nötig war. ...
Casino Nesselnbach: Beschwerde der IG teilweise gutgeheissen
Die Reaktivierung des kleinen Versammlungshauses mitten in Nesselnbach scheint doch noch möglich. Zwar stützt der Kanton die Ansicht der Gemeinde, dass dafür ein Baugesuch nötig war. Gleichzeitig aber streicht er zwei wesentliche Auflagen in der bereits erteilten Bewilligung.
Chregi Hansen
Es kommt selten vor, dass nach einem Entscheid der Rechtsabteilung des Kantons beide Seiten zufrieden sind. Mit der Antwort aus dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt auf die Beschwerde der IG Casino Nesselnbach können jedoch beide Seiten gut leben.
«Der Entscheid ist zu 100 Prozent in unserem Sinn. Der Kanton hat erkannt, dass man so mit den Bürgern und Frondienstleistern nicht umgehen darf», erklärt Thomas Moor, Sprecher der IG. «Der Gemeinderat ist zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. In seinem Entscheid stützt das kantonale Baudepartement das zentrale Anliegen des Gemeinderates vollumfänglich, mit dem Bauverfahren Rechtssicherheit für die bevorstehenden Renovationsarbeiten und den Betrieb zu erlangen sowie den betroffenen Nachbarn Einsprachmöglichkeit zu geben», sagt hingegen Ammann Norbert Ender.
Gegen Auflagen gekämpft
Damit erhält die schon lange Geschichte des Casinos Nesselnbach eine weitere Wendung. Zweieinhalb Jahre ist es bereits her, dass Toni Rohrer und René Seiler für die Reaktivierung des Casinos Unterschriften sammelten. Das 1911 gebaute und 1967 renovierte Häuschen an der Mitteldorfstrasse diente den Bewohnern aus Nesselnbach nach der Fusion mit Niederwil viele Jahrzehnte als Versammlungslokal. Wegen Problemen mit den Nachbarn wegen Ruhestörung wurde der Betrieb immer mehr eingeschränkt und zuletzt gar eingestellt. In den vergangenen Jahren diente das Casino nur noch als Lagerraum. Jetzt wollen die Nesselnbacher ihr Lokal zurück – eine Petition mit 148 Unterschriften forderte, das Casino wieder der Bevölkerung von Nesselnbach zur Verfügung zu stellen.
Nach vielen Diskussionen und zweimaliger Unterstützung der Idee an der «Gmeind» konnte die inzwischen gegründete IG Casino Nesselnbach ein Baugesuch für die notwendigen Sanierungsarbeiten einreichen, welches der Gemeinderat im April auch bewilligt hat. Allerdings nur unter Auflagen. Dies war für die IG Anlass, Beschwerde einzulegen. Sie war der Meinung, dass es gar kein Baugesuch braucht, weil das Gebäude bereits früher ein Versammlungslokal war, somit keine Nutzungsänderung vorliege und die geplanten Arbeiten das äussere Erscheinungsbild nicht verändern.
Gemeinderat hat zu Recht ein Baugesuch verlangt
In diesem Punkt unterlag die IG mit ihrer Beschwerde. Der Entscheid des Gemeinderates, ein Baubewilligungsverfahren durchzuführen, sei nicht zu beanstanden, heisst es im Schreiben der Rechtsabteilung. Nach 17 Jahren, in denen das Gebäude lediglich als Lagerraum diente, handle es sich bei der Reaktivierung als Versammlungsraum doch um eine wesentliche Nutzungsänderung. Insbesondere auch darum, dass die davon betroffenen Nachbarn die Möglichkeit haben, ihre Interessen geltend zu machen.
Parkplätze mit Vertrag regeln
In drei anderen Punkten konnte die IG aber einen Erfolg einfahren. In der Baubewilligung hatte der Gemeinderat verlangt, dass es für den Betrieb des Lokals sieben Parkplätze braucht, die im Grundbuch festgehalten sind. Der Kanton kommt bei seinen Berechnungen auf lediglich vier Parkplätze. Und ist der Meinung, dass auch ein schriftlicher Vertrag mit der Elisabethenstiftung, welche die Parkplätze bei der Kapelle zur Verfügung stellt, reicht. Ein Vorgehen, das der Gemeinderat selbst als Kompromissvorschlag eingereicht hat. Eine solche Lösung sei in diesem Fall möglich, so die Rechtsabteilung. Allerdings müsste der Betrieb wieder eingestellt werden, wenn die Parkplätze nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu einer bewohnten Liegenschaft sei das ohne weiteres möglich.
Mit Kosten für die IG
Gestrichen hat der Kanton auch zwei weitere Auflagen. Zum einen das vom Gemeinderat verfügte Verbot von zwei Elektroheizkörpern, zum anderen die Auflage, dass vor Baubeginn die Kanalisation auf ihre Dichtigkeit überprüft werden muss. Zwar sei eine solche Prüfung tatsächlich nötig, so der Kanton in seiner Antwort, allerdings müsse diese durch den Inhaber erfolgen. Und das ist im Falles des Casinos die Gemeinde selbst.
Die IG ist froh, dass diese Auflagen jetzt wegfallen. Bedauert aber, dass dafür eine Beschwerde nötig war. Weil diese nur in Teilen gutgeheissen wurde, muss sie einen Teil der Kosten übernehmen. Weil sie mit dem Hauptantrag (kein Baugesuch nötig) unterlegen ist, muss die IG zwei Drittel der Verfahrenskosten von 1800 Franken übernehmen. Viel Geld für eine Gruppe, die nur im Frondienst tätig ist. «Die unnötigen Kosten gehen leider dem zugesicherten Sanierungskredit von 30 000 Franken ab», bedauert Thomas Moor. Allerdings: Bereits nach zwei Stunden hat ein Sponsor seine finanzielle Unterstützung zugesichert.
Doch wie geht es jetzt weiter? «Wir werden uns intern zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen. Allerdings müssen wir noch die 30-tägige Beschwerdefrist abwarten, bevor wir aktiv werden können. Wir hoffen, dass der Gemeinderat endlich zur Einsicht kommt und konstruktiv mitwirkt», sagt Thomas Moor. Vonseiten des Gemeinderates kommen versöhnliche Töne. «Wir sind zuversichtlich, dass das Projekt nun erfolgreich umgesetzt und betrieben werden kann. Die IG Casino hat noch Gespräche zu Detailfragen gewünscht, diese werden sicher bald stattfinden», so Gemeindeammann Norbert Ender. Damit deutet alles auf ein Happy End hin. Und die Chancen sind hoch, dass schon bald wieder Anlässe im Casino stattfinden können.