Bauablauf wurde optimiert
24.01.2025 WohlenDie Asbestsanierung des Gemeindehauses verzögert sich: Start ist Mitte Jahr
So schnell wie möglich. So wurde der engagierte Zeitplan für die Asbestsanierung im Gemeindehaus präsentiert. Der Baustart hätte eigentlich jetzt erfolgen sollen. Die ...
Die Asbestsanierung des Gemeindehauses verzögert sich: Start ist Mitte Jahr
So schnell wie möglich. So wurde der engagierte Zeitplan für die Asbestsanierung im Gemeindehaus präsentiert. Der Baustart hätte eigentlich jetzt erfolgen sollen. Die Detailplanung brauchte jedoch etwas mehr Zeit und ein wenig Geduld.
Daniel Marti
Gemäss der Vorlage Asbestsanierung Gemeindehaus – Verpflichtungskredit zur Sanierung und Modernisierung der WC-Anlagen sowie Sanierung der Kassettendecken – sollten eigentlich jetzt bald die Arbeiten beginnen. Aufbau der Container Ende Januar, Züglete und Startschuss der Sanierung im Februar – so sah es der in der Vorlage genannte Zeitplan vor. Und im Einwohnerrat wurde bei der Debatte im September vom FGPK-Sprecher darauf hingewiesen, dass die Arbeiten spätestens ein Jahr nach dem Resultat der Untersuchungen in Angriff genommen werden müssen. Der Untersuchungsbericht ist mit dem Datum vom 12. Januar 2024 versehen. Das eine Jahr ist also verstrichen.
«Möglichst reibungsloser Sanierungsverlauf»
Gemäss Zeitplan sollte jetzt der Aufbau des Bürocontainerprovisoriums im Gang sein. Diese Bauten werden Platz bieten für rund zwölf Arbeitsstellen plus Schalter und WC-Anlagen. Die Grösse ist so gewählt, dass die temporäre Auslagerung einer Abteilung möglich sein wird. Die gesamte Mietdauer der Container ist für zehn Monate vorgesehen.
Bei der politischen Debatte konnte es nicht schnell genug gehen, so war zumindest der Eindruck. Zurzeit deutet jedoch nichts auf einen Container-Bau vor dem Gemeindehaus hin. Wie ist also der Stand der Dinge? «Der Baustart erfolgt Mitte 2025», lässt das Ressort «Liegenschaften und Anlagen» über den Gemeinderat ausrichten. «Der Bauablauf wurde optimiert, um einen möglichst reibungslosen Sanierungsverlauf während des ordentlichen Verwaltungsbetriebs zu gewährleisten.» Der im Bericht zur Einwohnerratssitzung aufgezeigte Terminplan sei zwischenzeitlich detaillierter geplant worden, «was zu leichten Verzögerungen führt».
Keine Gefährdung für Menschen
Dafür ist jetzt bereits klar, wo die Container platziert werden. «Es ist geplant, den temporären Bürocontainer südöstlich des Gemeindehauses noch auf der befestigten Pflasterfläche zu platzieren.» In diesem Bereich sind laut Gemeinderat bestehende Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen vorhanden, diese können als Ver- und Entsorgungsanschlüsse des Containerprovisoriums genutzt werden. Südöstlich – das ist der Vorplatz Richtung Brunnen.
Ganz wichtig: Die zeitliche Verschiebung hat keine Auswirkungen auf die Gefährdungslage. Dies kann der Gemeinderat bestätigen: «Es besteht weiterhin keine Gefährdung der Gemeindeangestellten und Besuchenden.» Dies gilt dann auch während der Phase der Sanierungsarbeiten. «Während der Sanierungszeit wird durch Schleusensysteme und Luftunterduck im Arbeitsbereich sichergestellt, dass keine Gefährdung vorhanden ist.»
Aufsichtsanzeige wegen gebundener Ausgaben
Die Vorlage besteht aus zwei Teilen. Asbestsanierung der Kassettendecken in der Höhe von 650 000 Franken, diese Summe deklarierte der Gemeinderat als sogenannte gebundene Ausgabe. In diesem Zug wird auch die Sanierung und Modernisierung der asbestbelasteten WC-Anlagen im Betrag von 350 000 Franken ausgeführt.
Wegen der gebundenen Ausgaben ist bekanntlich noch eine Aufsichtsanzeige hängig. Diesen Ausgabenposten konnte der Einwohnerrat nur zur Kenntnis nehmen. Dagegen gab es Opposition. Vor allem Einwohnerrat Harry Lütolf (Mitte) wollte es genau wissen und reichte eine Aufsichtsanzeige ein.
Lütolf kritisiert das Vorgehen des Gemeinderates betreffend gebundene Ausgaben. Der Gemeinderat habe sich bei der Genehmigung der Asbestsanierung im Gemeindehaus zu Unrecht auf das Gemeindegesetz berufen, die vom Gemeinderat freigegebenen 650 000 Franken hätten demnach nicht als gebundene Ausgaben betrachtet werden dürfen, argumentiert Lütolf. Der Einwohnerrat hätte gemäss ordentlichem Kreditrecht zur Beschlussfassung angerufen werden müssen, so der Anzeiger weiter.
Ein zweiter kritisierter Fall
Zudem ist es ein Wiederholungsfall. Auch die vom Gemeinderat beschlossenen Ausgaben für die Einrichtung des neuen Kindergartens am Juchliweg sei zu Unrecht als dringliche Ausgabe bezeichnet worden. Auch hier hätte der Einwohnerrat darüber entscheiden sollen.
Harry Lütolf formulierte in der Aufsichtsanzeige einen weiteren Vorwurf: Der Gemeinderat hält sich allgemein «nicht an die Fristen des Geschäftsreglements des Einwohnerrates bezüglich eingereichter und/oder überwiesener Vorstösse». Wesentlich ist jedoch die Aufsichtanzeige betreffend gebundene Ausgabe bei der Asbestsanierung des Gemeindehauses. Diese hat allerdings kaum einen grossen Einfluss auf den Bauverlauf oder den Baustart. «Nein», sagt der Gemeinderat, «es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Baustart und der Aufsichtsanzeige.»