Gestützt auf die Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau liegt das Gesuch des STV Besenbüren um Bewilligung der Durchführung des «Höllefäschts» am 31. Juli und 2. August beim Forsthaus Breithau und dessen Umgebung bis am 3. März auf der Gemeindekanzlei ...
Gestützt auf die Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau liegt das Gesuch des STV Besenbüren um Bewilligung der Durchführung des «Höllefäschts» am 31. Juli und 2. August beim Forsthaus Breithau und dessen Umgebung bis am 3. März auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Wer ein schutzwürdiges Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat Einsprache erheben.