Auf sechs Wochen verkürzen
15.09.2023 Mühlau, Region OberfreiamtMotion von Grossrat Ralf Bucher, Mitte, Mühlau
Überall am Strassenrand stehen sie. Im Zuge der National- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober zieren ganz viele Kandidatinnen und Kandidaten das Bild. Und das über acht Wochen lang. Zu lange, findet ...
Motion von Grossrat Ralf Bucher, Mitte, Mühlau
Überall am Strassenrand stehen sie. Im Zuge der National- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober zieren ganz viele Kandidatinnen und Kandidaten das Bild. Und das über acht Wochen lang. Zu lange, findet Grossrat Ralf Bucher.
Die laufenden Wahlen zeigen es einmal mehr. «Vor lauter Plakaten nimmt man die einzelnen Kandidierenden nicht mehr wahr, und das während mehr als acht Wochen», schreibt Ralf Bucher in seiner Motion.
Die Bevölkerung störe sich daran und Vereine ärgern sich darüber, dass im Gegensatz zu den Politikerinnen und Politikern ihre Sport- oder Kulturveranstaltung nur während sechs Wochen bewilligungsfrei beworben werden darf. Bucher weiss: «Viele Gemeinden machen eigene Vorschriften, die dann aufgrund der aufwendigen Plakatierungslogistik der einzelnen Kandidaten oder Parteien kaum eingehalten werden.» So sei die Plakatierung in verschiedenen Gemeinden weniger lange erlaubt oder es bestünden spezielle Vorschriften.
Der Motionär will die Wildplakatierung aber nicht verbieten. Sie sei sowohl für die Kandidierenden, die Parteien wie auch für Vereine ein günstiges Werbemittel und erlaubt es beispielsweise gerade auch jungen Kandidierenden, eine öffentliche Präsenz zu erhalten. «Es reicht aber aus, wenn man kurz vor den Wahlen wahrgenommen wird und nicht bereits acht Wochen im Voraus», findet Bucher. Das stumpfe dann eher ab. Zudem müsse in diesen acht Wochen mindestens einmal nachplakatiert werden, was einen grossen Aufwand bedeutet.
Entlastung für Kandidierende und für Bevölkerung
Der Motionär schlägt deshalb auf die kommenden Grossrats- und Regierungsratswahlen eine einheitliche Zeitspanne von sechs Wochen vor, wie dies auch die Nachbarkantone kennen. «Dies wäre eine Entlastung der Kandidierenden, da die Nachplakatierung entfällt, und würde auch die Belastung der Bevölkerung beschränken.»
Zudem könne dies hoffentlich weiter dazu führen, dass die Gemeinden auf separate Einschränkungen verzichten, wenn die Dauer generell kürzer wäre.
17 Grossrätinnen und Grossräte haben mitunterzeichnet
Darum wird der Regierungsrat mit der Motion beauftragt, die Bauverordnung so anzupassen, dass sämtliche temporäre Strassenreklamen sowohl für Wahlen, für Abstimmungen wie auch für weitere Veranstaltungen nur maximal sechs Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag oder vor dem Veranstaltungsbeginn bewilligungsfrei aufgestellt werden dürfen.
17 Grossrätinnen und Grossräte haben die Motion von Ralf Bucher mitunterzeichnet. --red/ake