«Anschuldigungen, die nicht zutreffen»
10.01.2025 WohlenDer Gemeinderat äussert sich zur Protestnote
Der Gemeinderat wird in einer Protestnote von Einwohnerrätinnen und Einwohnerräten der Ortsbürgergemeinde scharf angegriffen. Der Gemeinderat hat eine ganz andere Sicht der Dinge – erstens zur Protestnote und ...
Der Gemeinderat äussert sich zur Protestnote
Der Gemeinderat wird in einer Protestnote von Einwohnerrätinnen und Einwohnerräten der Ortsbürgergemeinde scharf angegriffen. Der Gemeinderat hat eine ganz andere Sicht der Dinge – erstens zur Protestnote und zweitens zu den gestellten Forderungen. Antwort gibt der Gemeinderat, Ressort Zentrale Dienste, das ist Gemeindeammann Arsène Perroud.
Was hält der Gemeinderat von dieser Protestnote?
Arsène Perroud: In der Protestnote an den Gemeinderat wird dem Gemeinderat vorgeworfen, Volksrechte zu missachten, intransparent gehandelt und nicht informiert zu haben sowie das Initiativkomitee sowie die Ortsbürgerinnen und Ortsbürger übergangen zu haben. Dies sind massive Anschuldigungen, die nicht zutreffen. Der Gemeinderat ist irritiert, dass keine einzige Person der Unterzeichnenden sich jemals beim Gemeinderat gemeldet und sich für die Fakten interessiert hat, bevor die Protestnote unterzeichnet wurde. Insbesondere irritierend ist, dass drei der Unterzeichnenden als Mitglied der Ortsbürgerkommission an den Ortsbürgerkommissionssitzungen in unterschiedlicher Besetzung mitgewirkt und den Dienstbarkeiten zugestimmt haben und nun einen Protest dagegen unterzeichnen.
Es werden fünf Forderungen aufgestellt: Wird der Gemeinderat diese erfüllen?
Der Dienstbarkeitsvertrag ist rechtsverbindlich abgeschlossen und könnte nur in gegenseitigem Einvernehmen rückgängig gemacht werden. Die weiteren fünf Forderungen sind allesamt erfüllt: Die Bedingungen im Kaufvertrag sind eingehalten. Gemäss Kaufvertrag müssen während mindestens 25 Jahren bei Veränderungen der Anlage die Vorschriften des Denkmalschutzdekrets eingehalten werden. Die Bestimmung des Denkmalschutzdekrets sind im öffentlich-rechtlichen Baugesuchsverfahren ohnehin zu erfüllen, da sonst keine Baubewilligung erteilt werden kann.
Die Wahrung des Ensembleschutzes wird verlangt.
Der Ensembleschutz ist gewahrt: Im Rahmen der ordentlichen Baugesuchsverfahren ist dies ohnehin zu prüfen. Da das Objekt Villa Isler unter Denkmalschutz steht, muss die kantonale Denkmalpflege dem Baugesuch in unmittelbarer Umgebung zustimmen.
Die Erhaltung der Vermögens der Ortsbürgergemeinde wird gefordert.
Das Vermögen der Ortsbürgergemeinde wird geschützt: Die Parzelle der Ortsbürgergemeinde wird durch die Erteilung der Dienstbarkeit nicht entwertet. Das Gegenteil ist der Fall. Die Last des Grenzbaurechts aus dem Jahre 1927 zugunsten der Stach Investment AG war beim Kauf im Jahr 2009 bekannt. Ein Grenzbaurecht stellt einen Minderwert der Parzelle Villa Isler dar. Ob der damalige Gemeinderat unter der Leitung vom ehemaligen Gemeindeammann Walter Dubler diesen Minderwert in den Verhandlungen berücksichtigte, ist dem aktuellen Gemeinderat nicht bekannt. Wenn nun von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, stellt das keine Abwertung dar respektive der Wert hätte beim Kauf angepasst werden müssen. Der Gemeinderat hat in den Verhandlungen mit der Eigentümerin Stach Investment AG erreicht, dass kostenlos verschiedene Rechte zugesprochen wurden, welche den Wert der Parzelle sogar steigern.
Die Transparenz und frühzeitige Information über Projekte der Ortsbürgergemeinde wird ebenfalls gefordert. Wie ist Ihre Meinung?
Die pauschalen und unbelegten Anschuldigen, der Gemeinderat habe nicht informiert, entbehren jeglicher Grundlage. Der Gemeinderat hat die verschiedenen zuständigen Gremien ordnungsgemäss und umfassend informiert. Insbesondere wurde das Initiativkomitee am 4. Oktober über den Beschluss betreffend Dienstbarkeitsvertrag in Kenntnis gesetzt und an der Ortsbürgergemeinde vom 2. Dezember wurde die gesamte Versammlung über den Ablauf und die Verantwortlichkeiten der Unterschriftensammlung informiert. --dm