Nicht der Bauherr
Im Bericht «Vom grünen Strom zum Rechtsstreit» vom Freitag, 10. Juli, ist ein Fehler passiert. Dabei ging es um eine Solaranlage, die wegen zu starker Blendung um die Hälfte zurückgebaut werden muss. Im Artikel stand, dass der ...
Nicht der Bauherr
Im Bericht «Vom grünen Strom zum Rechtsstreit» vom Freitag, 10. Juli, ist ein Fehler passiert. Dabei ging es um eine Solaranlage, die wegen zu starker Blendung um die Hälfte zurückgebaut werden muss. Im Artikel stand, dass der Bauherr über den Entscheid brüskiert war. Dabei war es nicht der Bauherr, der sich über die Entwicklung enttäuscht zeigte, sondern ein einzelner Stockwerkeigentümer, der anonym bleiben will.
Sachlich korrekt ist, dass es sich beim Bauherrn um den Totalunternehmer Stöckli & Partner Baumanagement AG aus Merenschwand handelt. Die Firma stellt den Sachverhalt wie folgt dar: «In der Branche befinden wir uns in der Solarstromerzeugung in einem Spannungsfeld von politisch und ökologisch motivierter Innovation und individuellen Anliegen. Laufende Praxiserkenntnisse fördern die Innovation. Die Innovation wiederum erhöht den Standard in der Gesetzgebung, was in unserem Fall konkret auch den Blendschutz betrifft. Zum Zeitpunkt des Modul-Aufbaus der PV-Anlage existierten noch keine sogenannt blendfreien Module, heute schon. Die heutigen Expertisen als Grundlage der Verfügungen der Gemeinde orientieren sich an heutigen Standards und Möglichkeiten. Rein sachlich haben sich alle involvierten Parteien aus unserer Sicht ausgesprochen korrekt verhalten. Es besteht kein Grund zu ‹Verbitterung› oder ‹Enttäuschung› und es besteht kein ‹Zwang zum Rückbau›. Die im Artikel mitschwingende Polemik ist unnötig. Es ist nicht unsere Vorstellung vom Umgang im Miteinander in einer solchen Situation und wir distanzieren uns ausdrücklich davon.»