STROHFÜÜR
23.01.2026 Wohlen, KolumneAuf den Tag genau ist an diesem Wochenende die Gemeindebibliothek 50 Jahre alt. Eine schöne Marke. Die heute Freitag und morgen Samstag gefeiert wird (siehe auch Ausgabe vom vergangenen Dienstag). In den 50 Jahren war die Bibliothek stets in der Liegenschaft Bankweg 2 zu Hause. Diese ...
Auf den Tag genau ist an diesem Wochenende die Gemeindebibliothek 50 Jahre alt. Eine schöne Marke. Die heute Freitag und morgen Samstag gefeiert wird (siehe auch Ausgabe vom vergangenen Dienstag). In den 50 Jahren war die Bibliothek stets in der Liegenschaft Bankweg 2 zu Hause. Diese Beständigkeit gibt eine starke Bindung zur Kundschaft und zur Bevölkerung. Und diese lange Zeit brachte auch eine spezielle Nähe hervor. So haben beispielsweise die Kinder der ehemaligen Leiterin Brigitta Loher einen eigenen Namen gegeben. Sie sei einfach die «Bibli-Frau» gewesen, erklärt sie und freut sich heute noch darüber. «Das zeigt doch die Wertschätzung der Kinder.»
Die Gemeindebibliothek hat ihren Standort ziemlich zentral im Dorf. «Das ist eine Super-Lage», sagt Leiterin Melanie Müller. Von den drei Schulzentren Bünzmatt, Halde, Junkholz ist die Gemeindebibliothek gut und schnell erreichbar. Allerdings gilt die gute Erreichbarkeit nicht für alle Menschengruppen. Seit rund 25 Jahren kämpft das jeweilige Bibliothek-Team für einen behindertengerechten Zugang zur Institution. Wer in einem Rollstuhl in die Gemeindebibliothek möchte, ist schlicht chancenlos, der muss draussen bleiben. Ob das doch noch geändert wird? Vielleicht beim nächsten Modernisierungsschritt? Die Hoffnung bleibt zumindest bestehen.
Dass die Gemeinde vorwärtsmacht bei der Einhaltung und Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), das ist immer wieder auf den Strassen zu sehen. Der Umbau der Bushaltestellen gemäss BehiG ist ein Dauerthema. Gut so. Im aktuellen Finanzplan sind bis ins Jahr 2034 jährlich jeweils mindestens 200 000 Franken vorgesehen. Eigentlich ist die Frist (Ende 2023) für die Umsetzung abgelaufen. Wichtiger ist jedoch, dass die Realisationen geplant sind. Denn die Bundesverfassung ist klar formuliert. Sie verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und sieht gesetzliche Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen vor. Dies gilt für den öffentlichen Verkehr wie auch für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, wo die Verbesserung der Zugänglichkeit verlangt wird. In dieser Aufzählung werden übrigens Bibliotheken explizit genannt.
Am Kulturnetzwerk-Anlass gab es ganz viele Vorschläge, wie sich Vereinsverantwortliche und Kulturschaffende besser austauschen und sich regelmässig begegnen können. Aufeinander zugehen, das sei immer noch die beste Variante, meinten diverse Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der Grossaufmarsch mit über 50 Vertretungen von Vereinen, Institutionen und Veranstaltern zeigte, dass Vernetzung und Austausch eine immer stärkere Rolle einnehmen. Und das ist gut so.
Dann kam noch ein spannender Vorschlag von Verena Schütz, Co-Präsidentin der Kunstkommission. «Ein Kulturstammtisch wäre eine gute Sache», betonte sie. «Und zwar immer bei Vollmond», fügte sie gleich das jeweilige Datum an. Nur wissen wohl nicht immer alle Menschen, wann genau Vollmond ist. Aber da reicht ja ein Blick in den Nachthimmel. Oder dann in die Mondkalender. Die nächsten Vollmond-Termine für das Jahr 2026 sind am Sonntag, 1. Februar, und am Dienstag, 3. März.
Daniel Marti
