Informationen aus der Gemeinde Kallern
Die laufende Amtsperiode der gewählten Behördenmitglieder endet auf den 31. Dezember.
Folglich finden in allen Aargauer Gemeinden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026/2029 statt. ...
Informationen aus der Gemeinde Kallern
Die laufende Amtsperiode der gewählten Behördenmitglieder endet auf den 31. Dezember.
Folglich finden in allen Aargauer Gemeinden Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2026/2029 statt. Der erste Wahlgang findet am 28. September statt. Gemeinderat Daniel Schwelger hat mitgeteilt, dass er auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Von den übrigen Amtsträgern informierte Martin Müller, dass er sich nicht für die Wiederwahl als Mitglied der Finanzkommission zur Verfügung stellt. Weitere Demissionen sind dem Gemeinderat nicht angekündigt worden.
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 gilt es zu wählen: fünf Gemeinderätinnen oder Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig) Gemeindeammann und Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder der Steuerkommission, ein Ersatzmitglied der Steuerkommission und vier Mitglieder des Wahlbüros (zwei Stimmenzähler und zwei Ersatz Stimmenzähler).
Wahlvorschläge müssen bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag, 18. August, 12 Uhr, eingereicht werden. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidierende gültige Stimmen erhalten kann. Werden nicht mehr wählbare Kandidierende vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird eine Nachmeldefrist angesetzt. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich. Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang findet am 30. November statt. --gk