AUS DEM GROSSEN RAT
05.07.2024 Wohlen, KolumneRoland Vogt, SVP, Wohlen
Grosse Zahlen
Die letzten beiden Grossratssitzungen vor der Sommerpause hatten den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der SVA Aargau auf der Traktandenliste. Die konsolidierte ...
Roland Vogt, SVP, Wohlen
Grosse Zahlen
Die letzten beiden Grossratssitzungen vor der Sommerpause hatten den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der SVA Aargau auf der Traktandenliste. Die konsolidierte Jahresrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von 8,8 Millionen Franken. Zur Erinnerung betrug das Ergebnis 2022 einen Verlust von 9,8 Millionen Franken. Dabei beeinflussten die Vermögenserträge dieses Ergebnis stark. Die SVA richtete im Berichtsjahr Sozialversicherungsleistungen in der Höhe von 2,92 Milliarden Franken aus und das Unternehmen erhob 2023 Beiträge zugunsten der Sozialversicherungen in der Höhe von 1,31 Milliarden Franken. Dabei betrugen die Ausgleichsbeträge des Kantons Aargau 666,3 Millionen Franken. Grosse Zahlen, hinter diesen ein grosser Verwaltungsapparat steht.
Allein im letzten Jahr wurden 5500 Anmeldungen für AHV-Renten, 160 000 IV-Rechnungen und 120 000 Anträge für Prämienverbilligungen bearbeitet. Es wurden 540 000 externe Telefonanrufe entgegengenommen und 290 000 Briefe geöffnet. Prämienverbilligungen erhielten im Aargau 169 306 Personen, was einem Anteil von 23,5 Prozent entspricht. Die Summe belief sich dabei auf gut 361 Millionen Franken.
Eine weitere Steigerung erfuhr die Liste der säumigen Versicherten und Krankenkassenausständen. Mit 5278 Einträgen waren rund 0,7 Prozent der Bevölkerung des Kantons Aargau auf dieser schwarzen Liste aufgeführt, die Liste wurde gegenüber dem Vorjahr um über 1100 Personen erweitert. Wäre nicht die Gesetzesänderung im November 2022 in Kraft getreten, wäre diese Liste der säumigen Versicherten zusätzlich um 6170 Personen grösser. Seit gut einem Jahr werden Versicherte, gegen die Verlustscheine für nicht bezahlte Prämien und Kostenbeteiligungen aus der Grundversicherung vorliegen, nicht mehr in diese Liste der säumigen Versicherten aufgenommen.
Nicht so rund verlief das Traktandum über die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg, bezüglich Weiterentwicklung und Optimierung der Gewerbebetriebe. Für dieses Vorhaben sollte vom Grossen Rat ein Verpflichtungskredit für einen einmaligen Aufwand von 11,82 Millionen Franken beschlossen werden. Die federführenden Kommissionen und hatten sich in Vorfeld der Debatte kritisch dazu geäussert und die Höhe des Kredits beanstandet. 12 Millionen Franken für 10 zusätzliche Arbeitsplätze in den Bereichen Joghurterie und Bäckerei ging den beiden Kommissionen etwas zu weit, wenn man bedenkt, dass zum Zeitpunkt des Projektierungskredits die prognostizierten einmaligen Aufwendungen knapp unter 5 Millionen Franken lagen.
Beschäftigung im Strafvollzug ist notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht zu jedem Preis. So verlangte eine Minderheit der AVW eine Kürzung um 3 Millionen Franken. Dieser Kürzungsantrag stand einem Rückweisungsantrag beider Kommissionen gegenüber. Im Wissen, dass eine Kürzung von 3 Millionen Franken für dieses Projekt ein hartes Los für die Regierung und die Immobilien Aargau gewesen wäre, unterstütze der Grosse Rat grossmehrheitlich die Rückweisung, die dank der grossen Parteien, mit Genugtuung der Regierung, angenommen wurde. Freuen wir uns also auf eine weitere Runde, wenn es um die Weiterentwicklung und Optimierung der JVA geht.