Hundetaxe

  25.03.2022 Dottikon

Gestützt auf Paragraf 16 des Hundegesetzes ist für jeden mehr als drei Monate alten, in Dottikon gehaltenen Hund eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten. Die Hundetaxe wird den Hundehalterinnen und Hundehaltern Anfang Mai in Rechnung gestellt.

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