Neu gelten Vorgaben des Bundes
28.01.2022 Region Bremgarten
Coronavirus: Regierungsrat passt kantonale Massnahmen an
Der Regierungsrat passt die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie an die Verordnung des Bundes an. Die Anpassungen treten heute Freitag in Kraft.
Die Verordnung über zusätzliche ...
Coronavirus: Regierungsrat passt kantonale Massnahmen an
Der Regierungsrat passt die Verordnung zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie an die Verordnung des Bundes an. Die Anpassungen treten heute Freitag in Kraft.
Die Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Aargau zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie ging in bestimmten Bereichen bisher weiter als die Covid-19-Verordnung besondere Lage des Bundes. Der Regierungsrat hebt die weiter gehenden Bestimmungen per 28. Januar im Wesentlichen auf. Einzig die kantonale Meldepflicht für Veranstaltungen mit über 300 Teilnehmenden bleibt bestehen.
Die Anpassung der kantonalen Verordnung führt zu Änderungen in den folgenden Bereichen: Zum einen wird die Pflicht zur Konsumation von Speisen und Getränken im Sitzen im Aussenbereich aufgehoben. Auch die kantonalen Bestimmungen zur Maskentragpflicht im Aussenbereich bei Veranstaltungen und Messen entfallen. Änderungen gibt es auch bei der Kontaktquarantäne: Die kantonale Bestimmung ist hinfällig.
Weiterhin kein repetitives Testen in den Schulen
Derzeit wird das repetitive Testen in Schulen und Betrieben wegen der knappen Laborkapazitäten nicht angeboten. Für die nächsten Wochen ist weiterhin davon auszugehen, dass die Laborkapazitäten knapp sind und die Ergebnisse deshalb mit Verspätung eintreffen können. Angesichts der kurzen Inkubationsdauer der Omikronvariante fehlt damit die Grundlage für ein effizientes repetitives Testen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat entschieden, das repetitive Testen an den Schulen auch nach den Sportferien nicht wiederaufzunehmen. Eine spätere Wiederaufnahme an den Schulen und in den Betrieben ist möglich.
Situation in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen
Durch den starken Anstieg der Ansteckungen kommt es in Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen zu vielen Ausfällen bei Mitarbeitenden. Angesichts des Personalmangels müssen gewisse Einrichtungen Quarantäneerleichterungen veranlassen. Dazu kommt, dass teilweise das Testresultat des ersten Tests bei Vornahme des zweiten Tests noch nicht vorliegt. Eine zweimal wöchentliche Verpflichtung zur Teilnahme am repetitiven Testen macht daher in den betroffenen Einrichtungen keinen Sinn. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die zweimal wöchentliche Teilnahmepf licht eine Empfehlung umzuwandeln.
In Schulen sind weiter Masken nötig
Ende dieser Woche beginnen in einigen Bezirken bereits die Sportferien. Damit diese Schulen eine Planungssicherheit im Hinblick auf den Schulstart zwei Wochen später haben, hat der Regierungsrat über die Weiterführung der derzeit geltenden Massnahmen an den Schulen beraten. Die Maskentragpflicht ab der ersten Primarklasse bleibt vorerst bis Ende Februar bestehen. Der Regierungsrat nimmt jedoch Mitte Februar eine neue Lagebeurteilung vor, die bei günstigem Pandemieverlauf eine frühzeitige Aufhebung der Maskentragpflicht zur Folge haben kann.
Eine Klassenquarantäne wird nur noch ausgesprochen, wenn eine besondere Ausbruchssituation vorliegt, die aus epidemiologischer Sicht zu dringendem Handlungsbedarf führt. Die bisherige Regelung, dass bei drei positiven Fällen während fünf Tagen eine Klassenquarantäne angeordnet wird, entfällt.
Die Definition der Kontaktquarantäne des Bundes sieht eine Quarantäne nur noch für Personen vor, die im selben Haushalt oder in ähnlichen Situationen (beispielsweise in einem Pf legeheim) engen Kontakt haben. Auch vor diesem Hintergrund ist eine Quarantäneregel für Klassen nicht angezeigt. --pd