Beseitigung eines Monopols
26.11.2021 WohlenMotion von Grossrat Harry Lütolf, Die Mitte
Mittels Motion will der Wohler Grossrat Harry Lütolf (Die Mitte) den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege zu unterbreiten, der die ...
Motion von Grossrat Harry Lütolf, Die Mitte
Mittels Motion will der Wohler Grossrat Harry Lütolf (Die Mitte) den Regierungsrat beauftragen, dem Grossen Rat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege zu unterbreiten, der die Beseitigung des Anwaltsmonopols in allen kantonalen Verwaltungsverfahren zum Gegenstand haben soll.
Lütolf macht geltend, dass das Verwaltungsverfahren sich grundlegend vom Zivilverfahren (und auch vom Strafverfahren) unterscheidet. Im Verwaltungsverfahren muss die angerufene Behörde den Sachverhalt auch zugunsten der Gesuchsteller oder Parteien von Amtes wegen abklären. Die angerufene Behörde kann Beweise erheben, auch wenn diese von keiner Partei beantragt wurden. Sie ist zudem im Verwaltungsverfahren nicht an die Rechtsbegehren der Gesuchsteller oder Parteien gebunden; sie kann von den gestellten Begehren auch zugunsten der Gesuchsteller oder Parteien abweichen.
Im Verwaltungsverfahren kommt der Grundsatz hinzu, dass der Bürger seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Staat möglichst einfach soll wahrnehmen können. «Aus diesen Gründen», schreibt Lütolf, «erklärt sich, dass in einem Verwaltungsverfahren keine Pflicht bestehen sollte, sich nur durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten zu lassen. Vielmehr sollte in jedem Verwaltungsverfahren eine von den Gesuchstellenden gewünschte Vertretung frei bestimmt werden können.» Zumal sei der Beizug einer Anwältin oder eines Anwaltes kostspielig (Stundenansätze ab 200 Franken oder deutlich mehr).
Kein Anwaltsmonopol in vier Nachbarkantonen
Unnötigerweise gilt im Kanton Aargau in einem Verwaltungsverfahren vor den Verwaltungsjustizbehörden ein Anwaltsmonopol. Im Gegensatz dazu gilt in den Nachbarkantonen Basel-Landschaft, Solothurn, Zug und Zürich auf jeder Stufe eines Verwaltungsverfahrens bis hinauf zu den kantonalen Verwaltungsgerichten kein Anwaltsmonopol. Auch wenn das aargauische Anwaltsmonopol schon länger gilt, «sollte es aus den dargelegten Gründen abgeschafft werden». Tendenziell dürfe der Bürger und auch der Staat bei einer Abschaffung des Anwaltsmonopols «bei solchen Verfahren und dem damit einhergehenden vergrösserten Wettbewerb mit Kosteneinsparungen rechnen», so Lütolf. --red