Zusätzliche Hilfe
07.04.2021 Region BremgartenWeitere Unterstützung für Grossunternehmen, Zulieferer und Betriebe mit hohem Umsatzrückgang
Ab sofort können Unternehmen, die stark unter der Covid-19-Pandemie leiden, wieder Gesuche für Härtefallhilfe stellen. Neu haben auch Zulieferer von ...
Weitere Unterstützung für Grossunternehmen, Zulieferer und Betriebe mit hohem Umsatzrückgang
Ab sofort können Unternehmen, die stark unter der Covid-19-Pandemie leiden, wieder Gesuche für Härtefallhilfe stellen. Neu haben auch Zulieferer von behördlich geschlossenen Betrieben und Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von über 40 Prozent Anspruch auf Fixkostenbeiträge.
Alle anspruchsberechtigten Unternehmen können auf dem Portal des Kantons Aargau www.ag.ch /wirtschaftsmassnahmen wieder ein Gesuch für Härtefallhilfe einreichen. Zudem stehen drei neue Massnahmen zur Verfügung.
Für die Reiseund Eventbranchen
Unternehmen mit einem hohen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent können neu ebenfalls Fixkostenbeiträge beantragen. Diese Massnahme zielt insbesondere auf Unternehmen aus der Reise-, der Event- und der Schaustellerbranche ab. Diese Betriebe wurden nicht auf behördliche Anordnung hin geschlossen und konnten deshalb bisher keine Fixkostenbeiträge beanspruchen. Reisebeschränkungen oder Veranstaltungsverbote haben ihre Geschäftstätigkeit jedoch weitgehend eingeschränkt.
Grundlagen für die Berechnung der Fixkostenbeiträge sind der pandemiebedingte Umsatzrückgang und der branchenübliche Fixkostenanteil. Der maximale Beitrag pro Unternehmen beträgt weiterhin höchstens 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018/19 und neu maximal 1 Million Franken (bisher 750 000 Franken).
Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als fünf Millionen Franken hat der Bund eine neue Massnahme geschaffen, die ebenfalls über die Kantone abgewickelt wird. Zugang haben Unternehmen, die im vergangenen Jahr eine pandemiebedingte Umsatzeinbusse von über 40 Prozent gegenüber dem Durchschnitt des Umsatzes der Jahre 2018/19 erlitten haben oder ihren Betrieb behördlich angeordnet während mindestens 40 Tagen zwischen 1. November 2020 und 30. Juni 2021 schliessen mussten. Diese Unternehmen erhalten Fixkostenbeiträge mit einem Höchstbetrag von 20 Prozent des Umsatzes und maximal fünf Millionen Franken. Sie können bis zu 30 Prozent ihres Umsatzes vor der Pandemie oder bis zu 10 Millionen Franken erhalten, wenn der Eigentümer ebenfalls einen Sanierungsbeitrag leistet oder wenn sie einen Umsatzrückgang von über 70 Prozent erlitten haben. Der Bund trägt die vollen Kosten.
Aufgrund dieser neuen Massnahme können grosse Unternehmen ab fünf Millionen Franken Umsatz nicht mehr kantonale Massnahmen beanspruchen. Ausgenommen sind Firmen mit einer Umsatzeinbusse von 25 bis 40 Prozent; diese ist für die Bundesmassnahme zu tief.
Auch Zulieferbetriebe anspruchsberechtigt
Der Zugang zu Härtefallmassnahmen für behördlich geschlossene Betriebe, vorab Gastronomie und Detailhandel, hat diesen eine wichtige Unterstützung gebracht. Nicht davon profitieren konnten bisher den behördlich geschlossenen Branchen vorgelagerte Unternehmen, wie Getränke- und Weinhandel, Fleisch- und Brotproduzenten oder Reinigungsinstitute. Diese Lieferanten und Dienstleister können neu mit Fixkostenbeiträgen unterstützt werden, wenn sie von behördlich geschlossenen Betrieben massgeblich abhängig sind, namentlich mindestens 25 Prozent ihres Umsatzes mit diesen Betrieben erwirtschaftet haben. Die Fixkostenbeiträge bemessen sich nach dem Umsatzanteil mit solchen geschlossenen Betrieben und der Dauer der Schliessung. Sie betragen maximal 50 000 Franken pro Monat. --red