Der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf während der Brutzeit der Vögel vom 1. April bis 30. Juni nicht befahren werden. Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajaks, Kanus, SUP, Flosse, Luftmatratzen. ...
Der Aabach-Abschnitt zwischen dem Hallwilersee und dem Schloss Hallwyl darf während der Brutzeit der Vögel vom 1. April bis 30. Juni nicht befahren werden. Verboten sind Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper aller Art, insbesondere Gummiboote, Kajaks, Kanus, SUP, Flosse, Luftmatratzen. Die Badestellen am Aabach und neben der Schiffsanlegestelle Seengen stehen den Badenden und Schwimmenden weiterhin zur Verfügung. Auch Schwimmen im Aabach ist weiterhin erlaubt.