Mehr Geld für den Gemeinderat
01.04.2021 WohlenBericht und Antrag Vergütungsreglement für politisch gewählte Personen
Die Abschaffung der Schulpiege führt zu Mehraufwand für die Gemeinderäte. Das soll sich auch auf die Entschädigung der Ratsmitglieder auswirken. An der Systematik des ...
Bericht und Antrag Vergütungsreglement für politisch gewählte Personen
Die Abschaffung der Schulpiege führt zu Mehraufwand für die Gemeinderäte. Das soll sich auch auf die Entschädigung der Ratsmitglieder auswirken. An der Systematik des Reglements wird allerdings nichts geändert.
Chregi Hansen
Es ist bekannt. Im Herbst wird neu gewählt. Per 1. Januar 2022 beginnt eine neue Amtsperiode. Und vor jeder neuen Amtsperiode ist das Vergütungsreglement für politisch gewählte Personen zu überprüfen. Damit alle interessierten Personen auch wissen, worauf sie sich einlassen. Da die Anmeldefrist im August endet, soll der Einwohnerrat an einer der nächsten Sitzungen darüber entscheiden.
Die Überprüfung ist in diesem Jahr besonders wichtig, weil per Ende Jahr die Schulpflegen abgeschafft werden. Und danach ein grosser Teil von deren Arbeit vom Gemeinderat übernommen wird. Heisst: Der Aufwand für die gewählten Gemeinderäte wird sich erhöhen. Umgekehrt entfällt die bisherige Besoldung für die Schulpflege. Damit ergibt sich die Möglichkeit für Anpassungen bei den Entschädigungen.
Erhöhung bei Sockelund Globalbetrag
Bisher kostete die Schulpflege die Gemeinde 70 000 Franken. Für den Präsidenten gab es 30 000 Franken, für die übrigen Mitglieder je 10 000 Franken. Darin enthalten sind alle anfallenden Spesen. Zwar steht noch nicht fest, wie die Führung der Schule in Zukunft aussieht – die entsprechenden Diskussionen sind noch im Gang –, aber schon jetzt ist klar, dass der Hauptteil der Aufgaben neu von einem oder mehreren Gemeinderäten übernommen wird. Entsprechend wird ein Grossteil der frei werdenden 70 000 Franken für die Entschädigung des Gemeinderates verwendet.
Konkret: Bisher erhielt jeder der vier nebenamtlichen Gemeinderäte einen Sockelbetrag von 30 000 Franken. Im Weiteren stand ein Globalbetrag von 40 000 Franken zur Verfügung, der dazu verwendet wird, die unterschiedliche Belastung der verschiedenen Ressorts auszugleichen. Sprich: Diejenigen Gemeinderäte, die in ihrem Aufgabenbereich über Gebühr beansprucht werden, erhalten mehr Geld als andere. Somit ist es dem gewählten Gemeinderatsgremium im Rahmen der internen Ressortzuteilung möglich, unter Berücksichtigung der sich daraus ergebenden Arbeitslast die Vergütungen anzupassen. Nicht davon betroffen ist der Gemeindeammann, er verdient fix zwischen 114 000 und 152 000 Franken, je nach dem gewählten Stellenpensum (zwischen 60 und 80 Prozent). Falls der Amman weniger als 80 Prozent arbeitet, erhöht sich der Globalbetrag um die eingesparte Summe.
Neu soll der Sockelbetrag für jeden «normalen» Gemeinderat von 30 000 auf 40 000 Franken erhöht werden. Diese Erhöhung wird mit zwei Faktoren begründet. Zum einen entsteht durch den Wegfall der Schulpflege ein Mehraufwand, welcher den gesamten Gemeinderat betrifft. Ganz unabhängig von der Ressortzuteilung. Dieser Zusatzaufwand soll mit 5000 Franken pro Jahr und Person vergütet werden. Zum anderen habe das neue Führungsmodell zwar tatsächlich zu einer Entlastung des Gemeinderates in der operativen Geschäftstätigkeit geführt. Umgekehrt werden die zu behandelnden Geschäfte immer komplexer und umfangreicher. Sprich: Die Arbeitslast hat zugenommen. Darum hält der Gemeinderat eine Erhöhung des Sockelbetrages um weitere 5000 Franken pro Person für angebracht. Macht insgesamt also 40 000 Franken mehr.
Je nach Aufwand gibt es noch etwas mehr
Doch nicht nur der Sockelbetrag soll erhöht werden, der Gemeinderat beantragt auch eine Erhöhung des Globalbetrags von bisher 40 000 auf neu 60 000 Franken. Damit sollen mögliche Belastungsspitzen abgefangen werden, die in den verschiedenen Ressorts entstehen können. Wie dieser Globalbetrag verteilt wird, entscheidet der Gemeinderat in eigener Kompetenz. Es ist also nicht so, dass die zusätzlichen Gelder an denjenigen Amtsinhaber gehen, der das Ressort Schule unter sich hat.
Damit erhöhen sich die Entschädigungen für den Gesamtgemeinderat um 60 000 Franken. Im Vorfeld der Abstimmung über die Abschaffung der Schulpflege hiess es immer, dass das neue Modell die Gemeinde nicht teurer kommt als das bisherige. Somit würden unter dem Strich noch 10 000 Franken übrig bleiben, welche an die Mitglieder einer allfälligen Schulkommission verteilt werden könnten, falls eine solche gebildet wird.
Sprachliche Präzisierung bei der Steuerkommission
Neben der Anpassung der Höhe der Entschädigung braucht es im Reglement auch formelle Anpassungen. So können darin alle Bestimmungen, welche die Schulpflege betreffen, gestrichen werden. Eine weitere sprachliche Anpassung ist für die Steuerkommission vonnöten. Nach der bisherigen Formulierung würden alle Mitglieder eine Entschädigung erhalten. In Tat und Wahrheit steht das Geld aber nur den gewählten Mitgliedern zu. Der Steueramtsvorsteher hingegen, der von Gesetzes wegen der Kommission angehört, ist von der Gemeinde angestellt und besoldet und erhält keine zusätzliche Entschädigung. Der Gemeinderat legt Wert auf die Feststellung, dass dieser auch bisher keine zusätzliche Entschädigung erhalten hat. Mit der neuen Formulierung wird jetzt aber deutlich gemacht, wie es effektiv ist.
Es sind die einzigen Elemente im Reglement, welche im Hinblick auf die neue Amtsperiode geändert werden sollen. Schliesslich ist das bestehende Reglement erst per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt worden und hat sich bisher bewährt. Darum wird auf zusätzliche Anpassungen verzichtet.