Alle Bisherigen stellen sich zur Wiederwahl
«Ich bin froh darüber, dass das ganze Gemeinderatsteam gewillt ist, sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stellen», erklärt Gemeindeammann Roger Hausherr. «Die Stimmung im Rat ist sehr ...
Alle Bisherigen stellen sich zur Wiederwahl
«Ich bin froh darüber, dass das ganze Gemeinderatsteam gewillt ist, sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stellen», erklärt Gemeindeammann Roger Hausherr. «Die Stimmung im Rat ist sehr konstruktiv und macht grosse Freude.»
Wahlen am 26. September
Die aktuelle Amtsperiode läuft auf den 31. Dezember aus. Folglich finden in diesem Jahr in allen Gemeinden des Kantons Aargau die kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die kommende Legislatur 2022/2025 statt. Der erste Wahlgang ist für den 26. September, gleichzeitig mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen, festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang erfolgt am 28. November.
Durch das Volk zu wählen sind die Gemeindeexekutive sowie die selbstständigen Kommissionen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen: fünf Mitglieder des Gemeinderats sowie Gemeindeammann und Vizeammann, drei Mitglieder der Finanzkommission, drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission sowie zwei Stimmenzähler und zwei Ersatzstimmenzähler als Mitglieder des Wahlbüros.
Die Aufgaben der Schulpflege gehen per 1. Januar 2022 an den Gemeinderat über. Die bisherige Schulbehörde wird deshalb aufgehoben.
Zwei Demissionen in der Fiko
Die Mitglieder der Finanzkommission Fabrice Dierauer und Claudio Zappacosta haben ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur erklärt. Alle übrigen bisherigen Amtsträger stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung.
Die offizielle Verdankung und Verabschiedung der scheidenden Behörden- und Kommissionsmitglieder findet anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November statt.
Wahlvorschläge bis 13. August
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 13. August, 12 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Gemeindehomepage abgerufen werden. --gk