Revision der Bau- und Nutzungsplanung
Die Gemeinde Meisterschwanden verfügt seit 2013 über eine rechtsgültige Nutzungsplanung. Der Gemeinderat ist dabei, die aktuelle Bau- und Nutzungsordnung zu revidieren, damit die Gemeinde fristgerecht die Interkantonale ...
Revision der Bau- und Nutzungsplanung
Die Gemeinde Meisterschwanden verfügt seit 2013 über eine rechtsgültige Nutzungsplanung. Der Gemeinderat ist dabei, die aktuelle Bau- und Nutzungsordnung zu revidieren, damit die Gemeinde fristgerecht die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe übernehmen kann.
Da aber die aktuelle Nutzungsplanung der Gemeinde Meisterschwanden den Planungshorizont von 15 Jahren noch nicht erreicht hat, werden zur Sicherstellung der Planbeständigkeit die Anpassungen so gering wie möglich ausfallen. Auf umfassende Anpassungen der Zonenvorschriften wird deshalb bewusst verzichtet. Die BNO wurde in den vergangenen Monaten überarbeitet und seitens der kantonalen Fachstellen liegt ein positiver Vorprüfungsbericht vor.
Mit Homepage und Videos
Der Gemeinderat hat nun unter der Berücksichtigung der aktuellen Covid-19-Situation ein neues und digitalisiertes Vorgehen geplant: Alle Unterlagen werden auf der gemeindeeigenen Homepage veröffentlicht und die Bevölkerung wird mittels Videobotschaft vorinformiert.
Innerhalb eines definierten Zeitraums und auf Voranmeldung besteht aber die Möglichkeit, bei einem persönlichen Kontakt dem Projektteam seine Fragen zu stellen. Anschliessend wird das Mitwirkungsverfahren online gestartet. Während 30 Tagen werden dann alle Anträge aus der Bevölkerung entgegengenommen.
Auch dieser Prozessschritt erfolgt elektronisch über ein besonderes E-Mitwirkungs-Programm auf der Homepage. Sobald die öffentliche Mitwirkung durchgeführt worden ist und der Mitwirkungsbericht vorliegt, kann die abschliessende Vorprüfung durch den Kanton erfolgen. Im Anschluss findet dann die öffentliche Auflage statt und anschliessend wird die Teilrevision zur Beschlussfassung an einer Gemeindeversammlung traktandiert. --gk