Nichts Neues am Zahlenhimmel
29.01.2021 WohlenGemeinderat hat Finanzplan 2022–2031 verabschiedet – Aussichten bleiben düster
Die zwingenden Investitionen in die Infrastruktur für eine attraktive Gemeinde prägen den Finanzplan der kommenden zehn Jahre. Im Zentrum der Investitionen stehen die ...
Gemeinderat hat Finanzplan 2022–2031 verabschiedet – Aussichten bleiben düster
Die zwingenden Investitionen in die Infrastruktur für eine attraktive Gemeinde prägen den Finanzplan der kommenden zehn Jahre. Im Zentrum der Investitionen stehen die Sanierung und der Neubau von Schulbauten sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur.
Der Finanzplan zeigt die Entwicklung der Gemeindefinanzen der kommenden zehn Jahre auf. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen von geplanten, aber noch nicht beschlossenen Massnahmen berücksichtigt. Er dient den Behörden primär als Führungsinstrument. Er soll aufzeigen, wie sich der Gemeindehaushalt entwickeln könnte.
Damit dem Gemeinderat dieses Instrument vor der Erstellung des Budgets vorliegt, hat er im letzten Mai festgelegt, dass der Finanzplan ab diesem Jahr künftig jeweils im ersten Quartal des Jahres dem Einwohnerrat zur Kenntnis gebracht werden soll. So wird sichergestellt, dass für den anschliessenden Budgetprozess die entsprechenden Planzahlen bereits bekannt sind. Bisher hat der Gemeinderat den Finanzplan meist mit dem Budget vorgelegt. Die Umstellung bringt es mit sich, dass der Einwohnerrat erst im Oktober über den Finanzplan 2022–2031 beraten hat und nur drei Monate später der nächste vorliegt.
Gute Abschlüsse nötig
Ausgehend von den hohen Investitionen in den Werterhalt und die notwendige Erweiterung der Infrastruktur sowie der unterdurchschnittlichen Ertragslage bleibt die lang fristige finanzielle Entwicklung weiterhin eine Herausforderung. So weit hat sich nichts geändert im neuen Finanzplan, den der Gemeinderat jetzt verabschiedet hat. Der Normsteuerertrag entwickelt sich positiv, liegt aber weiterhin unter dem kantonalen Durchschnitt. Die Gemeinde Wohlen ist auf eine hohe Ausgabendisziplin und gute Rechnungsabschlüsse angewiesen. Beides wurde die letzten Jahre erreicht.
Es drohen Mindereinnahmen durch kantonale Beschlüsse
Das Aargauische Steuergesetz steht vor Anpassungen. Mit der Reduktion der Gewinnsteuersätze für juristische Personen und der Erhöhung der Abzüge für Krankenkassen und Sparkapitalien bei natürlichen Personen stehen zwei Forderungen zur Diskussion, welche die Ertragslage der Gemeinde Wohlen stark betreffen. Die geschätzten jährlichen Mindereinnahmen dieser beiden Vorhaben belaufen sich für die Gemeinde Wohlen auf 1,7 Millionen Franken.
Der Grosse Rat wird erst im Jahr 2021 über diese Vorlagen befinden, die Mindererträge sind noch nicht im Finanzplan enthalten. Auch allfällige langfristige Auswirkungen der Coronakrise sind zum heutigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen.
Selbstfinanzierungsgrad weiterhin zu tief
Gegenüber dem Finanzplan, der im Oktober 2020 präsentiert wurde, sind keine massgeblichen Veränderungen vorgenommen worden. Das Investitionsvolumen beträgt über alle zehn Planjahre 150 Millionen Franken. Die Summe der Projekte mit Status «geplant» erreicht 126 Millionen Franken. Die Schwerpunkte der Investitionen liegen weiterhin mit 63 Prozent oder 95 Millionen Franken im Bereich Bildung und mit 26 Prozent oder 38 Millionen Franken im Bereich Verkehr.
Die kumulative Selbstfinanzierung beträgt 73 Millionen und entspricht der im Legislaturprogramm angestrebten durchschnittlichen Selbstfinanzierung von 4 bis 5 Millionen Franken. Jedoch ist der Selbstfinanzierungsgrad von nur 50 Prozent ungenügend und liegt deutlich unter der angestrebten 70-Prozent-Marke. Die Investitionsausgaben sowie die daraus resultierende Verschuldung werden sehr stark ansteigen. Andererseits ist das Hinausschieben der Instandhaltung auch eine grosse Hypothek, die nicht unseren Nachkommen weitergegeben werden darf.
Steuerfuss von 120 Prozent ab 2026
Nachdem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Steuerfuss für das Jahr 2020 von 110 auf 113 Prozent erhöht haben, hat der Gemeinderat erklärt, dass dies nur ein Zwischenschritt sein wird. Im Finanzplan wird an diesem Zwischenschritt für die Jahre 2021 und 2022 festgehalten, obwohl die ausgewiesenen Aufwandüberschüsse bereits eine vorzeitige Steuerfusserhöhung verlangen. Auch mit der Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent, wie sie für 2023 vorgesehen ist, können ab dem Jahr 2023 keine Ertragsüberschüsse ausgewiesen werden. Es wird somit notwendig sein, wie im letzte Finanzplan bereits angekündigt, den Steuerfuss nochmals zu erhöhen.
In den Planjahren 2026 bis 2031 ist der Steuerfuss mit 120 Prozent eingesetzt. Die Planzahlen verdeutlichen, dass die Festlegung des Steuerfusses bereits in der Budgetdebatte für das Jahr 2022 wieder ein heisses Thema sein wird. --red