Mitbestimmen bei den Löhnen
12.01.2021 BremgartenChristoph Hagenbuch (SVP) und Dominik Peter (GLP) mit Postulat
Zusammen mit EVP-Grossrat Uriel Seibert (Schöftland) lancieren die beiden Freiämter Kantonalpolitiker einen Vorstoss.
«Der Regierungsrat wird aufgefordert, Beschlüsse über ...
Christoph Hagenbuch (SVP) und Dominik Peter (GLP) mit Postulat
Zusammen mit EVP-Grossrat Uriel Seibert (Schöftland) lancieren die beiden Freiämter Kantonalpolitiker einen Vorstoss.
«Der Regierungsrat wird aufgefordert, Beschlüsse über die Veränderung der Löhne im Budgetprozess dem Grossen Rat spätestens ab Budget 2023 so vorzulegen, dass dieser sowohl bei kantonalem Personal als auch bei Lehrpersonen effektiv über die Gewährung von Erfahrungsanstiegen (…) und allfälligen durchschnittlichen prozentualen Veränderungen von Lohnstufen entscheiden kann», heisst es im Postulat zuhanden des Regierungsrates. Die Begründung: Im Dezember beschloss der Grosse Rat ein neues Lohnsystem für die Lehrpersonen, welches ab 2022 in Kraft tritt. Für die Pflege des Lohnsystems werden gemäss Botschaft Mittel von rund einem Prozent des Lohnbudgets der Lehrpersonen benötigt. Diese Mittel ergäben sich aus den frei werdenden Mitteln des Rotationseffekts und der durch den Grossen Rat im Rahmen der Budgetberatung gesprochenen durchschnittlichen prozentualen Veränderung der Löhne. Die vorliegenden Budgetentscheide über die durchschnittliche prozentuale Veränderung der Löhne können im Falle höherer oder tieferer freien Mittel die Abbildung und Feststellung des Willens des Grossen Rates im Budgetprozess erschweren, so die Grossräte.
Ungleichbehandlung befürchtet
Darüber hinaus würden für die Systempflege nur Mittel im Umfang von rund 0,8 bis 0,9 Prozent des entsprechenden Lohnbudgets benötigt, während wiederum die aus dem Rotationseffekt frei werdenden Mittel in den vergangenen Jahren wesentlich geringer ausfielen. Dies führe zu folgenden Szenarien: 1. Die Lohnerhöhung erfolgt so, dass den Lehrpersonen gerade die Erfahrungsstufe gewährt wird. In diesem Fall würden für das kantonale Personal zu geringe Mittel für die Systempflege zur Verfügung stehen. 2. Die Lohnerhöhung erfolgt so, dass dem kantonalen Personal die Erfahrungsstufe gewährt wird. In diesem Fall würden bei den Lehrpersonen nebst der Gewährung der Erfahrungsstufe Mittel zur Erhöhung der Lohnstufen frei. 3. Die vom Grossen Rat beschlossenen Mittel reichen weder bei den Lehrpersonen noch beim kantonalen Personal zur Gewährung der Erfahrungsstufen aus. In diesem Fall wäre bei den Lehrpersonen eine Erhöhung der Lohnstufen mit den durch Lohnbeschluss und Rotationseffekt frei werdenden Mitteln möglich.
Die unterschiedlichen Lohnsysteme sowie die unterschiedlich hoch ausfallenden Rotationseffekte können beim aktuell geltenden Lohnbeschluss spätestens ab dem Budget 2023 zu grösseren Ungleichbehandlungen zwischen kantonalem Personal und Lehrpersonen führen, wird befürchtet. Ein umfassenderes Vorgehen, welches auch eine Gesetzesrevision beinhaltet, wird mit der GAF-Revision möglich werden. --zg