Gemeinderat bleibt beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Nach eingehender Prüfung hält der Eggenwiler Gemeinderat an der bisherigen Form des KESD fest. Die heutige regionale Organisation sei die zweckmässigste und letztlich auch kostengünstigste ...
Gemeinderat bleibt beim Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Nach eingehender Prüfung hält der Eggenwiler Gemeinderat an der bisherigen Form des KESD fest. Die heutige regionale Organisation sei die zweckmässigste und letztlich auch kostengünstigste Lösung. Der Gemeinderat verzichtet deshalb auf einen Alleingang.
An den Winter-Gemeindeversammlungen 2016 nahmen alle 17 Verbandsgemeinden, darunter auch Eggenwil, die totalrevidierten Satzungen des Gemeindeverbands Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) des Bezirks Bremgarten an. Der KESD (früher Amtsvormundschaft) stellt den Gemeinden seit Jahrzehnten ausgebildete Berufsbeistände zur Verfügung. Die Beistände werden durch das Familiengericht des Bezirks Bremgarten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde beauftragt, das Wohl und den Schutz hilfsbedürftiger Personen sicherzustellen und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen so weit wie möglich zu erhalten und zu fördern. Darüber hinaus erteilen die Verbandsgemeinden dem KESD auch direkte Aufträge zur Abklärung betreffend Bewilligungen und nachfolgende Aufsichten der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Nebst Plegeaufsicht auch Beratung und Abklärung
Zudem schloss der Gemeinderat Eggenwil im April 2016 eine Leistungsvereinbarung mit dem «Kompetenzzentrum Beratung und Abklärung» des KESD ab. Dies mit dem Ziel, ergänzend zu den Dienstleistungen der kommunalen Abteilung Soziale Dienste, welche insbesondere für die Erbringung von materieller Hilfe verantwortlich zeichnet, Grundleistungen der freiwilligen Beratung fachund bedarfsgerecht zu gewährleisten.
Gemeindeverband stellt die beste Lösung dar
Dabei geht es zum einen um die Bereitstellung eines niederschwelligen Angebots für Hilfesuchende zur Behebung einer persönlichen Notlage durch fachkundige Unterstützung in Form von Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen. Zum anderen kann im Rahmen dieser Leistungsvereinbarung der KESD im Bedarfsfall durch die kommunale Koordinationsperson der KESB für die Durchführung von psychosozialen Abklärungen respektive die Erstellung von Amts- und Sozialberichten zuhanden der KESB beigezogen werden.
Aufgrund der Entscheidungen der Gemeinden Villmergen und Berikon, aus dem KESD austreten und einen eigenen polyvalenten Sozialdienst mit Berufsbeistandschaft auf bauen zu wollen, fanden kürzlich auch zwischen dem Gemeinderat Eggenwil sowie den Vertretern des Vorstands und der Geschäftsleitung der KESD Gespräche auf strategischer politischer Ebene bezüglich der künftigen Zusammenarbeit statt. Dabei hat der Gemeinderat dem KESD das Vertrauen erneut ausgesprochen und bestätigt.
Die Gemeindebehörde ist nach wie vor davon überzeugt, dass die heutige regionale Organisation die zweckmässigste und letztlich auch kostengünstigste Lösung für die Gemeinde darstellt. Kommt hinzu, dass es sich bei der Mitgliedschaft beim KESD längst nicht bloss ausschliesslich um den Einkauf von Dienstleistungen handelt.
Diese Verbandszugehörigkeit ist ebenso ein politisches Bekenntnis zur regionalen Zusammenarbeit und zur gemeinsamen solidarischen Aufgabenerfüllung der Gemeinden, so, wie es auch in anderen Bereichen wie etwa den Alterszentren, der Zivilschutzorganisation oder dem Abwasserverband erfolgreich und nachhaltig geschieht. --gk