Vorerst weiter ausser Betrieb
29.12.2020 WohlenAntwort zur Anfrage betreffend Grundwasserfassung Eichholz
Die Grundwasserfassung im Eichholz sorgt immer wieder für Probleme. Derzeit ist sie sogar vom Netz getrennt. In ihrem Vorstoss wollte Laura Pascolin wissen, wie es mit der Fassung weitergeht. ...
Antwort zur Anfrage betreffend Grundwasserfassung Eichholz
Die Grundwasserfassung im Eichholz sorgt immer wieder für Probleme. Derzeit ist sie sogar vom Netz getrennt. In ihrem Vorstoss wollte Laura Pascolin wissen, wie es mit der Fassung weitergeht.
Schon seit dem Sommer 2019 ist die Grundwasserfassung Eichholz vom Wasserversorgungsnetz getrennt. Dies aufgrund der Überschreitungen der Grenzwerte für Chlorothalonil-Sulfonsäure. Zudem liegen die Nitratwerte hier oft nur knapp unter dem Toleranzwert. Die Nitratmengen im Trinkwasser stammen zum grössten Teil aus Dünger. Das Grundwasserpumpwerk Eichholz befindet sich in einem landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiet.
In ihrer Anfrage erkundigte sich Laura Pascolin über die neusten Messwerte. Die letzte Messung vom Sommer 2020 zeigt, dass beim Nitrat der letzte Messwert knapp unter dem vorgegebenen Höchstwert liegt. Beim Chlorothalonil hingegen wird der Höchstwert überschritten. Die IB Wohlen AG verzichtet darum bis auf Weiteres auf eine Einspeisung des Wassers ins öffentliche Trinkwassernetz, weil es die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.
Weiter wollte die SP-Einwohnerrätin wissen, welche Massnahmen ergriffen wurden, um die Höchstwerte einzuhalten. Schon seit dem 1. Januar 2020 dürfen in der Landwirtschaft keine chlorothalonilhaltigen Pflanzenschutzmittel mehr verwendet werden. Wie lange es dauert, bis der Stoff aus den Böden verschwindet, ist jedoch unklar. Entsprechend ist davon auszugehen, dass im Gebiet des Grundwasserpumpwerks noch jahrelang Rückstände gemessen werden.
Filterung nicht praktikabel
Vermutlich bleibt das Pumpwerk Eichholz darum noch längere Zeit ausser Betrieb, denn eine Filterung von Chlorothalonil aus dem Trinkwasser wäre weder praktikabel noch wirtschaftlich vertretbar. Eine weitere Option wäre das Mischen von Grundwasser aus der Fassung Eichholz mit (unbelastetem) Wasser aus dem benachbarten Grundwasserpumpwerk Hagmatt. Die IB Wohlen AG hat erste Abklärungen unternommen; ein entsprechendes Projekt wird jedoch erst realisiert, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind, die Grenzwerte verbindlich eingehalten werden können und die Wirtschaftlichkeit dieser Massnahme gegeben ist.
Was das Nitrat betrifft, wurde im Grundwasserpumpwerk Eichholz schon früher eine Online-Messung installiert, die gewährleistet, dass nur dann Wasser gefördert wird, wenn der Nitratgehalt unter dem Höchstwert liegt. Schon zuvor hat die IB Wohlen AG, um die Nitrifikation weiter einzudämmen, eine Vielzahl von Massnahmen umgesetzt. Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass der Nitratgehalt der Fassung Eichholz in den vergangenen Jahren eine sinkende Tendenz zeigt.
Neue Vorgaben abwarten
Pascolin wollte auch wissen, ob die Gewässervorschriften von den Pächtern eingehalten werden. Generell gilt, dass Grundwasserschutzzonen ausgeschieden werden müssen. Dies ist der Fall. Zudem müssen Landwirte, welche den ökologischen Leistungsnachweis erbringen, der als Grundlage für Direktzahlungen dient, über den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmittel eine Buchhaltung führen. Für die jährlichen Kontrollen ist der Kanton zuständig. Pflanzenschutzmittel mit Chlorothalonil sind erst seit dem 1. Januar 2020 verboten. Mit dem fachgerechten Einsatz vor diesem Datum haben Landwirte somit gegen keine Vorschriften verstossen.
Zuletzt fragte die Einwohnerrätin nach den Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Grundwasserfassung Eichholz wieder an das Netz angeschlossen werden kann. Dies wird erst dann der Fall sein, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden können – sprich: die geltenden Grenzwerte nachhaltig und gesichert unterschritten werden. Der Aargau ist daran, die Vorgaben seitens des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zu präzisieren, unter anderem, was die Fristen zur Umsetzung allfälliger Massnahmen betrifft. --red