Der GLP-Grossrat Dominik Peter hat eine Interpellation betreffend Brillencode im Führerausweis und weitere Überlegungen zur Verkehrssicherheit eingereicht.
Die minimalen Sehwerte zum Führen von Motorfahrzeugen wurden vom Bund im Anhang 1 zur Verkehrszulassungsverordnung (VZV) geregelt. Falls die Mindestanforderungen an die Sehkraft mit blossem Auge nicht erreicht werden, muss geprüft werden, ob eine Korrektur mit Brille oder Kontaktlinsen möglich ist. Werden die Mindestanforderungen mit Korrektur erreicht, so muss im Führerausweis die Auflage der Brillenoder Kontaktlinsentragpflicht eingetragen werden (Code 01). Werden die Mindestanforderungen auch mit Korrektur nicht erreicht, so darf kein Führerausweis erteilt werden, bereits erteilte müssen entzogen werden.
Aus der Statistik nicht…