«Wenn die Zeit reif ist…»
27.11.2020 WohlenPaul Huwiler, Präsident Verein St. Leonhard
An der Gemeindeversammlung der Katholiken wurden die ausstehenden Verträge – Abtretungsvertrag und Trennungsvereinbarung – erneut thematisiert. Es wurde auf die letzte «Gmeind» hingewiesen. Damals sei ...
Paul Huwiler, Präsident Verein St. Leonhard
An der Gemeindeversammlung der Katholiken wurden die ausstehenden Verträge – Abtretungsvertrag und Trennungsvereinbarung – erneut thematisiert. Es wurde auf die letzte «Gmeind» hingewiesen. Damals sei abgestimmt und der Weg bestimmt worden. Nun wird die Genehmigung der Verträge noch einmal um ein Jahr verschoben. Kirchenpflegepräsident Josef Brunner verweist bei den Gründen für die Verschiebung auf den Verein St. Leonhard. Gefordert ist als dessen Präsident Paul Huwiler.
Der Knoten liegt anscheinend beim Verein St. Leonhard. Warum sind die Verträge erneut noch nicht unterschrieben?
Paul Huwiler: Die Verträge können erst unterschrieben werden, wenn die Kirchgemeindeversammlung und die Generalversammlung des Vereins St. Leonhard die formelle Zustimmung dafür geben. Das Zeitfenster für die Geschäfte an der Kirchgemeindeversammlung 2020 hat sich im September geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten nicht alle Details bereinigt werden, denn die Verträge sind nur ein Teil des gesamten Trennungsprozesses.
Welche Bedeutung haben diese Verträge und wovon ist die Unterschrift abhängig?
Die Kirchenpflege und der Verein St. Leonhard möchten in Zukunft getrennte Wege gehen. Dies wurde mehrfach, insbesondere an der Kirchgemeindeversammlung 2019, kommuniziert und darüber besteht Konsens. Mit der Trennungsvereinbarung und dem Landübertrag an den Verein ist es aber nicht erledigt. Die Zukunft des Chappelehofs, besonders die Finanzierung der Sanierung, muss ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt geregelt sein. Es wäre sinnlos, wenn sich die Kirchgemeinde vom Chappelehof und von ihrem Land trennt, ohne dass der Fortbestand des Chappelehofs langfristig gesichert ist. Kirchenpflege und Vereinsvorstand nehmen ihre gemeinsame Verantwortung wahr und legen die Verträge der Kirchgemeindeversammlung beziehungsweise der GV vor, wenn die Zeit dafür reif ist.
Vor einem Jahr haben Sie gesagt, für den Verein sei es entscheidend, dass der Verein das Land erhält. «Dies dient dem Verein als Verhandlungsbasis für die Bank.» Und die Verträge hätten einen grossen Einfluss auf das Sanierungsprojekt. Gilt dies immer noch?
Der Verein freut sich über die Bereitschaft der Kirchenpflege, bei der Kirchgemeindeversammlung die Übertragung des Landes an den Verein zu beantragen. Das ist für den Verein tatsächlich wichtig bei den Verhandlungen mit den Banken. Allerdings ist es damit allein noch nicht getan. Der Verein musste zuerst die Sanierungskosten kennen. Diese wurden mit dem Vorprojekt erarbeitet und sind nun bekannt. Der Kostenvoranschlag rechnet mit Sanierungskosten von 12,4 Millionen Franken und diese müssen nun finanziert werden. Leider bringt der Landübertrag keinen Franken in die Kasse. Er steigert bloss die Kreditwürdigkeit des Vereins, aber nicht im vollen benötigten Umfang. Sobald die Finanzierung geklärt ist, werden die Verträge und die Finanzierung als Gesamtpaket den Entscheidungsträgern vorgelegt. --dm