Klares «Ja» zum Landverkauf
24.11.2020 Region OberfreiamtÜber 100 Bettwiler an der Gemeindeversammlung in der Turnhalle
Bettwil ist gut aufgestellt. Die Bevölkerung wächst. Anstelle von dem budgetierten Minus konnte ein sattes Plus in der Erfolgsrechnung vorgewiesen werden. Dem Grundsatzentscheid über den ...
Über 100 Bettwiler an der Gemeindeversammlung in der Turnhalle
Bettwil ist gut aufgestellt. Die Bevölkerung wächst. Anstelle von dem budgetierten Minus konnte ein sattes Plus in der Erfolgsrechnung vorgewiesen werden. Dem Grundsatzentscheid über den Verkauf von Baurechtsparzellen wurde eindeutig zugestimmt.
Der Abend begann turbulent. Nachdem die Ortsbürger getagt hatten, drängten mehr und mehr Bettwiler in die Turnhalle. Zusätzliche Stühle wurden aufgestellt, sodass alle 109 anwesenden Stimmbürger Platz finden konnten. Gemeindeammann Peter Keusch eröffnete die Versammlung um 20.20 Uhr dann mit den Worten: «20.20 Uhr im Jahr 2020 – ein Zeitpunkt so einmalig wie diese ‹Gmeind›.
Wie recht er hatte, zeigte sich bereits wenige Minuten später, als über das Protokoll abgestimmt werden sollte. Ein Stimmbürger wollte die Versammlung für nicht rechtens durchgeführt erklären lassen, da seiner Meinung nach wegen mangelnder Abstände das Schutzkonzept nicht eingehalten würde. Er forderte, dass das protokolliert wird. Peter Keusch löste die Situation souverän, bildete Familiengruppen, wies darauf hin, dass alle Anwesenden Masken tragen würden und liess darüber abstimmen, ob die «Gmeind» nun durchgeführt werden soll oder nicht. Die Antwort war ein klares «Ja» zur Gemeindeversammlung an diesem Abend.
Zu einer weiteren Diskussion kam es bei der Abstimmung über den Grundsatzentscheid über einen gestaffelten Verkauf von vier Baurechtsparzellen an die Baurechtsnehmer. Dieser Entscheid geht ins Jahr 1988 zurück.
Landverkauf mit Applaus gutgeheissen
Damals hatte die Gemeinde Bettwil acht Parzellen im Gebiet Gassäckerstrasse im Baurecht abgegeben. Vier der Baurechtsnehmer möchten nun ihre Baurechtsparzellen käuflich erwerben, um diese an ihre Nachkommen weitergeben zu können. Sowohl die Gemeinde als auch die Baurechtsnehmer haben für die Parzellen Verkehrswertschätzungen erstellen lassen. Dem Souverän wurde der Antrag auf Ablehnung gestellt. Begründet wurde dies damit, dass durch den Grundsatzentscheid eindeutig private Interessen über die Interessen der Allgemeinheit gestellt würden. Der Liquiditätsgewinn sei nur kurzfristig spürbar. Zudem sei der Kaufpreis zu niedrig angesetzt.
Ein weiterer Stimmbürger meldete sich daraufhin zu Wort. Er betonte, dass der von unabhängigen Marktwertschätzungen ermittelte Kaufpreis für die vier Parzellen bei rund 1,2 Millionen Franken liege. Der Preis sei aktuell und somit könne eine Bevorzugung der Kaufinteressierten ausgeschlossen werden. Bereits in der Vergangenheit veräusserte die Gemeinde Bettwil diverse andere Grundstücke. Dem Verkauf zuzustimmen entspreche deshalb nur der Fairness. Auch der in der Erfolgsrechnung aufgeführte Ertragsausfall in Höhe von 20 000 Franken an Baurechtszinsen sei höher angesetzt, als er real ausfallen würde. Doch selbst 20 000 Franken würden etwas mehr als einem Prozent Steuereinnahmen entsprechen und seien laut Gemeinderat grundsätzlich verkraftbar. Mit dem Erlös von über einer Million Franken aus dem Verkauf hingegen könnten Fremdschulden abbezahlt werden, was sich positiv auf die Finanzlage auswirken würde. Für seine Ausführungen wurde der Stimmbürger mit grossem Applaus gewürdigt. Der Antrag auf Ablehnung wurde mit 90 zu drei Stimmen abgelehnt. Dem Grundsatzentscheid hingegen wurde mit 90 zu drei Stimmen zugestimmt. Das Abstimmungsergebnis wurde mit grossem Applaus vom Souverän nochmals bekräftigt.
An der nächsten Gemeindeversammlung wird die Kompetenzerteilung für den Abschluss der Kaufverträge in der Reihenfolge der Baurechtsgründung beantragt. Pro Rechnungsjahr soll dann eine Parzelle veräussert werden. --sus
Die gefassten Beschlüsse
Von den 468 Stimmberechtigten waren deren 109 an der Gemeindeversammlung anwesend. Das Beschlussquorum wurde somit erreicht.
Das Protokoll 2019, der Rechenschaftsbericht 2019 und das Budget 2012 mit einem Steuerfuss von 107 Prozent wurden endgültig genehmigt. Auch der Rechnung 2019, die mit einem Ertragsüberschuss in Höhe von 210 700 Franken wegen Steuernachzahlungen abschloss, wurde endgültig zugestimmt. Budgetiert war hier ein Aufwandüberschuss von 83 000 Franken. Die Auflösung des Gemeindeverbandes Oberstufenschule Oberes Seetal und der Schulvertrag wurden endgültig beschlossen. Die Einführung von First Responder Oberes Seetal und die Genehmigung Gesamtrevision der Satzungen Abwasserverband Region Wohlen endgültig beschlossen. Die Einbürgerung der Familie Evangelista ist nicht referendumsfähig. Dem fakultativen Referendum untersteht demnach lediglich der Beschluss über den Grundsatzentscheid über den Verkauf der Baurechtsparzellen. Dieser ist der Urnenabstimmung zu unterstellen, wenn dies von einem Viertel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, schriftlich verlangt wird.
Orstbürgerversammlung
Auch hier wurden das Beschlussquorum erreicht und sämtliche Beschlüsse endgültig gefasst. Das Protokoll 2019, der Rechenschaftsbericht 2019, die Rechnung 2019 der Ortsbürgergemeinde und die Rechnung 2019 des Forstbetriebs Lindenberg wurden beschlossen. Auch das Budget 2021 der Ortsbürgergemeinde sowie das Budget 2021 des Forstbetriebs Lindenberg wurden genehmigt. --sus