Tamtam um einen Tisch
24.07.2020 WohlenDa staunte Ernst Weber nicht schlecht. Der Inhaber des thailändischen Take-away «Green Mango» wollte einen Tisch auf das Privatgrundstück vor dem Laden stellen. Von der Verwaltung hat er das Okay. Doch die Regionalpolizei schreitet ein. Weber braucht eine Baubewilligung. Er ...
Da staunte Ernst Weber nicht schlecht. Der Inhaber des thailändischen Take-away «Green Mango» wollte einen Tisch auf das Privatgrundstück vor dem Laden stellen. Von der Verwaltung hat er das Okay. Doch die Regionalpolizei schreitet ein. Weber braucht eine Baubewilligung. Er verzichtet und sagt: «Ich verstehe die Welt nicht mehr.» --sp
Wie Asterix in Rom
Ernst Weber vom «Green Mango» benötigt für einen Tisch eine Baubewilligung
«Kleinkariert», meint Ernst Weber. Vor seinem Take-away hat er einen Tisch aufgestellt. Die Gemeinde Wohlen findet, dass er dafür eine Baubewilligung braucht. Der Ur-Wohler, der nach Thailand auswanderte, kann dies nur schwer verstehen. Hätte man dies nicht anders lösen können?
Stefan Sprenger
«Ich dachte, es sei kein Problem», meint Ernst Weber. Vor seinen Takeaway «Green Mango» will er einen Tisch mit vier Stühlen hinstellen. «Damit die Leute in Coronazeiten verteilt und mit Abstand voneinander sitzen können», so der 52-Jährige. Doch es ist ein Problem. Weber kriegt Besuch von der Regionalpolizei. Man fordert eine Baubewilligung. Was danach passiert, bezeichnet er als «Baubewilligungswahnsinn».
In jungen Jahren nach Thailand ausgewandert
Der Wohler, der im Halden-Quartier aufgewachsen ist, freut sich im vergangenen Herbst riesig. Im November eröffnet er das «Green Mango». Wenige Monate später kommt das Coronavirus. «Keine einfache Zeit für uns», meint Weber. Der Take-away bietet thailändische Gerichte an. Kein Zufall. Weber ist schon seit 30 Jahren mit Thailand eng verbunden. 1988 geht er erstmals in das südostasiatische Land. Im Winter in Thailand, im Sommer in der Schweiz. Schliesslich wandert er ganz aus. In Koh Samui arbeitet er als Tauchlehrer und betreibt ein schweizerisches Restaurant. Vor neun Jahren kehrt er in die Schweiz zurück. Ein Grund für die Rückkehr in die Heimat: Sein Sohn soll eine gute Ausbildung geniessen. An der Büttikerstrasse in Wohlen repariert und restauriert er Motorräder. Seine thailändische Frau bietet traditionelle Thai-Massage an. Das «Green Mango» soll ein weiteres Standbein sein. «Und ich wollte etwas für die Vielseitigkeit in Wohlen tun.»
Liegenschaftsverwaltung hat nichts dagegen
Eine thailändischen Köchin zaubert Chicken Satay oder verschiedene Currys auf die Teller. «Die Menschen mögen es. Das thailändische Essen kommt gut an», sagt Weber. Das «Green Mango» betreibt einen Lieferdienst, macht Caterings und Party-Service. Und im Geschäft an der alten Bahnhofstrasse 1 gibt es einen Take-away. Es ist ein kleiner Laden mit nur 8 Sitzplätzen (weil er kein Wirtepatent hat, dürfen es nur 8 Plätze sein).
Da man in Coronazeiten grossen Wert auf Distanz legt, stellte er einen Bistrotisch auf den Gehweg vor den Laden. Die Platzbreite beträgt 7,5 Meter, der Bistrotisch behindert niemanden, er steht auf Privatgrundstück und er misst lediglich 70 Zentimeter. Von der Verwaltung hat er das Okay. «Da der Platz im Lokal beschränkt ist, dachte ich, es wäre eine gute Idee für die Kunden, die gerne draussen sitzen und Abstand halten», so Weber.
Doch schnell ist die Regionalpolizei Wohlen vor Ort. Er brauche dafür eine Baubewilligung nach Baugesetz, so die Forderung. «Das ist doch kleinkariert, ist das sinnvoll?», fragt Weber. «Ich will doch keinen Biergarten eröffnen, sondern nur einen Bistrotisch draussen hinstellen.» Er setzt einen Brief auf zur Bewilligung. Doch dies reichte nicht. «Ich hätte in fünffacher Ausführung für den Kanton, in dreifacher Ausführung für die Gemeinde, dazu massstabsgetreu und mit den Original-Bauplänen eine Bewilligung einreichen sollen, die dann begutachtet wird», erzählt Weber. Etwas gar viel Rummel wegen eines Bistrotisches.
Mehrmals ist er mit der Gemeinde Wohlen in Kontakt. «Ich kam mir vor wie Asterix in Rom, der den Passierschein organisieren muss und dabei fast wahnsinnig wird», sagt Weber. Weil der Tisch nicht fix montiert ist, versteht der Wohler nicht, wieso es ein solches Tamtam gibt.
Gemeinde macht «keine Ausnahme»
Bleibt die Frage, hätte man dies nicht anders lösen können, mit etwas menschlichem Feingefühl? Auf Anfrage antwortet die Kommunikationsverantwortliche der Gemeinde Wohlen wie folgt: «Im Sinne des Gleichbehandlungsprinzips kann auch in Einzelfällen keine Ausnahme zu den Verfahren gemacht werden.» Zu der rechtlichen Grundlage in diesem «Fall» schreibt die Gemeinde: «Grundsätzlich regelt das Baugesetz die Bewilligungspflicht (§ 59). Alle Bauten und Anlagen und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden bedürfen der Bewilligung durch den Gemeinderat. Dies gilt auch für Gartenwirtschaften. Aus baurechtlicher Sicht spielt die Art der Möblierung keine Rolle.»
Ernst Weber hat es nun bleiben lassen und keine Baubewilligung eingereicht. «Es ist mir zu blöd und zu viel Aufwand.» Er hat eine Bitte an die Bevölkerung: «Liebe Menschen, wenn Sie in Zukunft die Möglichkeit haben, über solch veraltete Gesetze abzustimmen, dann nehmen Sie es sich zu Herzen. Solche Gesetzgebungen sind einfach nicht mehr zeitgemäss.» Auch wenn alles dem Gesetz entspricht, der Mensch spielt in diesem «Fall» keine Rolle. Weber meint: «Das ist wie in Absurdistan.»
Der Tisch steht heute übrigens trotzdem vor dem Laden. Auf dem Tisch ein Schild mit der Aufschrift: «Reserviert für Personal.» Das ist erlaubt. So kann wenigstens das Personal etwas Sonne geniessen.



