Das Gebiet Unterdorf unterliegt der Sondernutzungsplanpficht. Das bedeutet, dass vor der Baufreigabe ein Gestaltungs- oder ein Erschliessungsplan erarbeitet werden muss. Ein entsprechender Gestaltungsplan wurde nun ausgearbeitet und wird zur Mitwirkung aufiegen, sobald das Fachgutachten vorliegt. ...
Das Gebiet Unterdorf unterliegt der Sondernutzungsplanpficht. Das bedeutet, dass vor der Baufreigabe ein Gestaltungs- oder ein Erschliessungsplan erarbeitet werden muss. Ein entsprechender Gestaltungsplan wurde nun ausgearbeitet und wird zur Mitwirkung aufiegen, sobald das Fachgutachten vorliegt. Die Eröffnung der Mitwirkung wird zusammen mit den entsprechenden Planunterlagen und Sondernutzungsvorschriften öffentlich aufiegen. Wenn es die Pandemie-Vorschriften des Bundes zulassen, wird auch eine entsprechende Informationsveranstaltung durchgeführt