Der Bundesrat hat am 29. April entschieden, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu lockern und Sporttrainings wieder zu erlauben. Dies unter der Voraussetzung, dass entsprechende Schutzkonzepte bestehen und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Umsetzung dieser ...
Der Bundesrat hat am 29. April entschieden, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu lockern und Sporttrainings wieder zu erlauben. Dies unter der Voraussetzung, dass entsprechende Schutzkonzepte bestehen und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Die Umsetzung dieser Voraussetzungen und die Kombination mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes (Belegung von zusätzlichen Räumlichkeiten der Schule notwendig, damit die Abstandsvorschriften eingehalten werden können) ist überaus anspruchsvoll.
Vereine, welche den Trainingsbetrieb wiederaufnehmen möchten, haben vorgängig dem Gemeinderat die notwendigen Schutzkonzepte (sowohl dasjenige des Sportverbandes als auch dasjenige des eigenen Vereins) einzureichen. Sofern die geplanten Vereinsaktivitäten mit dem Schulbetrieb vereinbar sind und die dann aktuell gültigen Vorschriften der Bundes- und Kantonsbehörde eingehalten werden, kann der Gemeinderat die Bewilligung zur Benützung der Schul-, Sport- und Freizeitanlagen erteilen. --gk