Aufgrund von verschiedenen Hinweisen aus der Landwirtschaft macht der Gemeinderat erneut darauf aufmerksam, dass die Hundehalter verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äckern den Kot ...
Aufgrund von verschiedenen Hinweisen aus der Landwirtschaft macht der Gemeinderat erneut darauf aufmerksam, dass die Hundehalter verpflichtet sind, auf dem gesamten Gemeindegebiet, insbesondere auf Strassen, Wegen, Plätzen, öffentlichen Grünanlagen, Wiesen und Äckern den Kot ihres Hundes aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
Es wird ebenfalls daran erinnert, innerhalb von bewohntem Gebiet die Hunde an der Leine zu führen und auf Privateigentum und die Landwirtschaft Rücksicht zu nehmen. Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.