Schutzplan erneut angepasst
07.02.2020 Fischbach-GöslikonNaturschutzzone im Gebiet Grien / Stägacher
Letzten Herbst fand das Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Reussuferschutzdekrets (RUD) statt. Schon damals zeichnete sich ab, dass Kanton und Gemeinde unterschiedliche Ansichten haben zu den Schutzgebieten. Diese wurden ...
Naturschutzzone im Gebiet Grien / Stägacher
Letzten Herbst fand das Mitwirkungsverfahren zur Anpassung des Reussuferschutzdekrets (RUD) statt. Schon damals zeichnete sich ab, dass Kanton und Gemeinde unterschiedliche Ansichten haben zu den Schutzgebieten. Diese wurden nun angepasst.
Erika Obrist
Die frei fliessende Reuss mit ihren unvergleichlichen Uferzonen von Bremgarten bis zum Wasserschloss den kommenden Generationen als landschaftliches Kleinod seltener Art erhalten und schützen – das ist Ursprung des Reussuferschutzdekrets (RUD) aus dem Jahr 1966. Bei diesem Dekret handelt es sich um einen kantonalen Nutzungsplan Landschaft. Das heisst: Der Kanton gibt vor, welche Parzellen welcher Schutzzone zugeschlagen werden.
Jeder Quadratmeter Land ist einer Zone zugeteilt
Nun wird der Schutzplan in Fischbach-Göslikon angepasst. Auslöser dafür ist die Gesamtrevision der Nutzungsplanung mit Kulturlandplan. In einem ersten Schritt beantragte der Gemeinderat die Aufhebung des Dekrets auf seinem Gemeindebann. «Das Dekret braucht es im Grunde genommen nicht mehr, da jede Gemeinde heute einen Kulturlandplan hat», sagt der frühere Gemeindeammann Walter Stierli. «Im Kulturlandplan sind Naturschutz- und Landschaftsschutzzonen ausgeschieden.» Jeder Quadratmeter Land sei einer Zone zugeteilt.
Der Kanton hat den Antrag aus Fischbach-Göslikon abgewiesen. Weil er bei der Zonenzuteilung des Landes entlang der Reuss weiterhin Einfluss nehmen wolle, so Walter Stierli. «Das Reussuferschutzdekret ist quasi ein kantonaler Zonenplan.» Ein Plan, den die Gemeinden übernehmen müssten.
Nur eine Mitwirkung
Immerhin: Gemeinden und Bevölkerung können mitreden bei diesem kantonalen Zonenplan. Ein erstes Mal bestand die Möglichkeit letzten November im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens. Damals wollte der Kanton die Sperrzonen in Fischbach-Göslikon erweitern. Und zwar in den Gebieten Letz, Breiti und Rohrächer. Der Gemeinderat allerdings wollte, dass diese Gebiete in der Landschaftsschutzzone verbleiben sollen. Gleichzeitig hat er dem Kanton einen Gegenvorschlag unterbreitet. Leider hat der Kanton das Mitwirkungsverfahren durchgeführt, bevor der Gegenvorschlag des Gemeinderats ausdiskutiert war und die Ergebnisse hätten in die Unterlagen einfliessen können. Bei der Mitwirkung ging nur eine Eingabe einer Privatperson ein. Die darin gestellten Fragen konnten geklärt werden.
Naturschutzzone statt Sperrzone im «Grien»
Noch bis heute liegt der angepasste Schutzplan zum Reussuferschutzdekret im Gemeindehaus in Fischbach-Göslikon öffentlich auf. Und der hat ein anderes Gesicht als noch beim Mitwirkungsverfahren. Da der Gemeinderat die Erweiterung der Schutzzone ablehnt, erfolgt nun die Ausdehnung der Landschaftsschutzzone im Rahmen des Kulturlandplans. «Das führt zu demselben Ergebnis; der Richtplanauftrag wird auch so erfüllt», hält der Kanton fest.
Weiter wollte der Gemeinderat die Sperrzone um die Tote Reuss herum bis zur Hangkante reduzieren und stattdessen das Gebiet Höll vollständig in den Dekretsperimeter integrieren. Das lehnt der Kanton ab, weil die «Höll» mit der ehemaligen Kläranlage, Schützenhaus, Scheibenstand und Gebäude Sportfischerverein vorbelastet ist. Daher bleibt die Sperrzone unverändert. Mit einer Ausnahme: Das Gebiet Grien / Stägacher wird von der Sperrzone in die Naturschutzzone umgeteilt. Dabei folgt der Kanton dem Grundsatz, dass sämtliche an die Reuss und ihre Altläufe angrenzenden Naturschutzgebiete als Naturschutzzonen in den Perimeter des Reussuferschutzdekrets integriert werden.
Kanton entscheidet über Einsprachen
Über allfällige Einsprachen zum Schutzplan muss der Regierungsrat entscheiden. Und weil die Zonenzuteilung an der Reuss gemäss Schutzplan in den kommunalen Kulturlandplan übernommen wird, sind auch alle Eingaben, die bei der Mitwirkung zur revidierten Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde eingegangen sind, vom Tisch.